15 Flucht­hilfe

ein beitrag von

  • Helge Schwiertz
  • Katarzyna Winiecka

Aufgrund des ‚Asylparadoxes‘, durch das Flüchtende gezwungen sind, illegal in ein Land einzureisen, um dort ordnungsgemäß einen Asylantrag stellen zu können, sind Schutzsuchende zu einem Großteil auf Fluchthilfe angewiesen. Der besondere Unterstützungsbedarf bei der Flucht und der Dienstleistungsmarkt Fluchthilfe sind überhaupt erst geschaffen worden, da die Staaten des Globalen Nordens kaum legale Einreise- und Durchreisewege für Geflüchtete eröffnet bzw. bestehende geschlossen haben. Während in hegemonialen Diskursen negativ konnotierte Begriffe von Schlepperei/Schleuserei dominieren, wird der Fluchthilfebegriff meist auf historische Akte bezogen, vermehrt aber auch gezielt zur Bezeichnung gegenwärtiger Fluchthilfepraktiken herangezogen, um diese in ein anderes Licht zu rücken und zu legitimieren. Was aber als Fluchthilfe bzw. Schlepperei/Schleuserei zählt, wird bislang weniger wissenschaftlich diskutiert, sondern ist vor allem Gegenstand gesellschaftlicher Auseinandersetzungen und eng mit politischen Konjunkturen, Machtverhältnissen und dem rechtlichen Kontext verbunden. In diesem Beitrag möchten wir daher aufzeigen, wie Praktiken der Fluchthilfe in unterschiedlichen Zusammenhängen beschrieben, bezeichnet und beurteilt werden. Hierzu skizzieren wir zunächst einige Bedeutungsverschiebungen des Fluchthilfebegriffs im deutschsprachigen Raum, um anschließend in gegenwärtigen Kontexten aufzuzeigen, wie eng die Wissensproduktion zu Fluchthilfe sowie Schlepperei/Schleuserei mit gesellschaftlichen Machtverhältnissen und Auseinandersetzungen verbunden ist. Daraufhin diskutieren wir drei Strategien in Forschung, Kunst und Aktivismus, durch die alternative Analyseperspektiven eröffnet werden.

Einlei­tung

Aufgrund des ‚Asylparadoxes‘, durch das Flüchtende gezwungen sind, illegal in ein Land einzureisen, um dort ordnungsgemäß einen Asylantrag stellen zu können, sind Schutzsuchende zu einem Großteil auf Fluchthilfe angewiesen. Der besondere Unterstützungsbedarf bei der Flucht und der Dienstleistungsmarkt Fluchthilfe sind überhaupt erst geschaffen worden, da die Staaten des Globalen Nordens kaum legale Einreise- und Durchreisewege für Geflüchtete eröffnet bzw. bestehende geschlossen haben. Während in hegemonialen Diskursen negativ konnotierte Begriffe von Schlepperei/Schleuserei dominieren, wird der Fluchthilfebegriff meist auf historische Akte bezogen, vermehrt aber auch gezielt zur Bezeichnung gegenwärtiger Fluchthilfepraktiken herangezogen, um diese in ein anderes Licht zu rücken und zu legitimieren. Was aber als Fluchthilfe bzw. Schlepperei/Schleuserei zählt, wird bislang weniger wissenschaftlich diskutiert, sondern ist vor allem Gegenstand gesellschaftlicher Auseinandersetzungen und eng mit politischen Konjunkturen, Machtverhältnissen und dem rechtlichen Kontext verbunden. In diesem Beitrag möchten wir daher aufzeigen, wie Praktiken der Fluchthilfe in unterschiedlichen Zusammenhängen beschrieben, bezeichnet und beurteilt werden. Hierzu gehen wir zunächst von einem weiten Fluchthilfebegriff aus. 1
‚Fluchthilfe‘ bezeichnet das unterstützende Handeln von Individuen oder Gruppen gegenüber Menschen vor, während und nach deren Flucht, insbesondere aber die Unterstützung (oftmals illegalisierter) grenzüberschreitender Mobilität (Bellezza/Calandrino 2017; Anderl/Usaty 2016). Diese Unterstützung umfasst unter anderem das Teilen von Informationen, die Organisation von Reise- und Identifikationsdokumenten, die Bezahlung von Grenzbeamt:innen, die Verpflegung und Unterbringung von Menschen auf der Flucht, den Transport, die Unterstützung beim Grenzübertritt und anderweitige Öffnungen von Fluchtwegen. Ob die Unterstützung beim Aufenthalt in einem Ankunftsland, etwa durch versteckte Unterbringung zum Schutz vor Abschiebung, oder einen Aufenthalt sichernde Eheschließungen als Teil von Fluchthilfe zu verstehen sind, hängt mit der Frage zusammen, wann Flucht aufhört und internationaler Schutz erreicht wird bzw. auf welche Weise Grenzregime innerstaatlich fortwirken. Fluchthilfe findet wegen ihrer Kriminalisierung, aber auch zum Schutz der Flüchtenden vor allem klandestin statt. Die Dienstleistung wird zumeist wissentlich und aktiv erbracht, teils aber auch unwissentlich, wie einige Schlepperei/Schleuserei-Prozesse mit Anklagen wegen grenzüberschreitender Mitfahrgemeinschaften, Taxifahrten oder tageweiser Vermietung von Wohnungen an Flüchtende zeigen. Die genannten Aktivitäten können gegen Entgelt, andere Leistungen oder ohne Gegenleistungen erbracht werden und humanitär, familiär, freundschaftlich, aktivistisch oder kommerziell motiviert und organisiert sein. Angesichts viktimisierender Diskurse ist es zentral, die Agency von Flüchtenden hervorzuheben, die Dienstleistungen der Fluchthilfe meist gezielt im Rahmen ihrer Fluchtprojekte nachfragen, wobei Fluchthelfer:innen oft selbst (ehemalige) Geflüchtete sind.

Begriffs­ge­schichte

‚Fluchthilfe‘ ist ein etablierter Begriff des gesellschaftlichen Lebens, aber wird kaum als analytische Kategorie in wissenschaftlichen Disziplinen genutzt. So gibt es aus verschiedenen Disziplinen Untersuchungen zum Gegenstand, aber keine spezifischen Zugänge und Erklärungsmodelle. In der folgenden Begriffsgeschichte skizzieren wir deshalb einige allgemeine Bedeutungsverschiebungen im deutschsprachigen Raum. Auch hier hängt es von gesellschaftlichen und politisch-rechtlichen Umständen ab, ob Fluchthilfe als kriminell oder vorbildlich gilt und ob sie als ‚Fluchthilfe‘ oder als ‚Schlepperei‘ bzw. ‚Schleuserei‘ bezeichnet wird, wobei die letzten beiden Begriffe meist synonym verwendet werden.
Die Bedeutung von Fluchthilfe ist untrennbar mit der Formation von Grenzregimen und der Illegalisierung grenzüberschreitender Mobilität verbunden. Erst als die Bedeutung territorialer Grenzen und ihrer Kontrolle durch das Passwesen Anfang des 20. Jahrhunderts im Kontext des Ersten Weltkriegs zunahm, wurde auch Fluchthilfe zu einem weitverbreiteten Phänomen (Schneider 2002: 45). In Deutschland wurde sie für viele mit der Machtübernahme des Nationalsozialismus existenziell, da es für vom Regime Verfolgte immer schwieriger wurde, die Grenzen ohne Unterstützung zu überwinden. Dem NS entkamen zwischen 1933 und 1945 viele Menschen durch illegale Grenzübertritte. Eine der wichtigsten Aktionen zur Rettung von Jüdinnen:Juden waren die illegalen Schiffstransporte in das damalige britische Mandatsgebiet Palästina (Anderl/Usaty 2016: 41). In Deutschland herrschte zu der Zeit weitgehend Konsens, dass Fluchthilfe ein krimineller Akt sei – auch wenn im Strafgesetzbuch kein eindeutiges Verbot der Unterstützung verfolgter Jüdinnen:Juden verankert war. In juristischen Verfahren ging es um „Rassenschande“, Urkundenfälschung, Devisenvergehen, Verstöße gegen die Kriegswirtschaftsverordnung, „illegalen Grenzverkehr“ oder „Rundfunkvergehen“; „Judenbegünstigung“ verfolgte die Gestapo auch ohne Gerichtsverfahren (Kosmala 2004). Im Zuge der NS-Vernichtungspolitik bekämpfte das Deutsche Reich ab 1940/41 jegliche Form der Fluchthilfe, weshalb sie nur noch in Gebieten mit einem breiten Widerstand in der Zivilbevölkerung möglich war. Denunziation stellte eine allgegenwärtige Gefahr auch für Fluchthelfer:innen dar. Fluchthilfe organisierten in den 1930er Jahren oft kommunistisch-sozialistische bzw. jüdische Einzelpersonen, Gemeinden und Organisationen, die teils kommerziell, teils unentgeltlich, teils auf Basis von Kostenerstattungen arbeiteten (Pfau 2008b: 99). Vergleichsweise viele Fluchthelfer:innen fanden sich zudem unter Erwerbslosen, Fischer:innen und Bäuer:innen. Einige nutzten die Fluchthilfe als Zusatzverdienst und Gelegenheitsjob. So kam es auch zu einer gewissen Professionalisierung, feste Tarife etablierten sich (Anderl/Usaty 2016: 33f.). Wenngleich Fluchthelfer:innen aus der NS-Zeit heute anerkannt sind, wurden sie erst spät rehabilitiert; in der Schweiz sogar erst 2004.
Eine andere Situation ergab sich nach dem Zweiten Weltkrieg, als Flüchtende aus ‚dem Osten‘ in den Mittelpunkt rückten. In Westdeutschland waren zu Zeiten des geteilten Deutschlands Flüchtende aus der DDR und dem ‚sozialistischen Block‘ anfangs sowohl politisch als auch wirtschaftlich erwünscht: „Die ‚Illegalität‘ des Grenzübertritts stellte in dieser Lesart den legitimen Widerstand gegen ein selbst illegitimes Grenzregime dar.“ (Pfau 2008a: 29) So wurde das negative Bild vom ideologischen Feind gestärkt. Der deutsche Staat würdigt die damals geleistete Unterstützung bis heute. Eine emblematische Figur in diesem Zusammenhang ist Burkhard Veigel. Er half 650 DDR-Bürger:innen bei der Flucht unter anderem durch Tunnel(bau) und in umgebauten Autos. Für sein Engagement für die Freiheit erhielt Veigel 2012 das Bundesverdienstkreuz. Im Zuge dessen zog er Parallelen zwischen der Situation im geteilten Deutschland und der sogenannten Flüchtlingskrise 2015: „Ich sehe keinen Unterschied zwischen dem, was ich gemacht habe, und dem, was ein syrischer Fluchthelfer macht. […] Wenn ein Mensch in Not ist, hat er ein eigenes Gesetz. Und wenn ihm kein anderer hilft, müssen wir das eben tun.“ Aus Sicht der DDR dagegen galten die damaligen Fluchthelfer:innen aus dem Westen als „kriminelle Menschenhändler-Bande“ (Boesch 2008: 236). Die Gegenüberstellung der Sicht von BRD und DDR macht die ideologische Färbung des Diskurses deutlich: Auf der einen Seite wurden die Helfer:innen dämonisiert, auf der anderen heroisiert (ebd.: 237).2
Bis in die 1990er Jahre war im Völkerrecht Fluchthilfe in den meisten Staaten nicht oder kaum strafbar (Schloenhardt 2015). Erst Anfang der 1990er wurde Schlepperei zunehmend durch völkerrechtliche Verträge kriminalisiert. Eines der ersten Dokumente hierzu war 1993 die Resolution der UN-Generalversammlung Prevention of the smuggling of aliens. Sie setzt Schmuggel und Schleusung von Ausländer:innen (smuggling) explizit in Verbindung mit organisierter Kriminalität, Menschenrechtsverletzungen sowie einer Lebensgefahr für Migrant:innen. Im sogenannten Budapest-Prozess, einem seit 1991 existierenden Forum für den zwischenstaatlichen Dialog im Bereich Migration, steht die Bekämpfung der ‚Schleusung illegaler Migranten‘ im Zentrum. Zur argumentativen Unterstützung der geforderten Kriminalisierung wurden auch Vergleiche zur Sklaverei gezogen: „Noting that smuggling of illegal migrants has the most harmful social and economic effects comparable to those which slavery had in the past and therefore should be considered as a crime in all countries.“ (Budapest Process 1993: 3) Seither wurden nach und nach Abkommen zur Bekämpfung des Schleusens in unterschiedlichen Staatenkooperationen abgeschlossen und von vielen Staaten ratifiziert.
In Verbindung mit solchen politischen Abkommen und Initiativen sind in den letzten drei Jahrzehnten viele Gesetze geschaffen und angepasst worden, um die Unterstützung auf dem illegalisierten Fluchtweg unter Strafe zu stellen (Bellezza/Calandrino 2017). In deutschsprachigen Strafgesetzbüchern ist hierbei nicht von ‚Fluchthilfe‘ die Rede, sondern es werden andere Begriffe genutzt. Im deutschen Aufenthaltsgesetz (§§ 96, 97) werden die betreffenden Delikte definiert als „Einschleusen von Ausländern“; im österreichischen Fremdenpolizeigesetz als „Schlepperei“ (§§ 114, 120 Abs. 3) sowie als Förderung der „rechtswidrige[n] Einreise oder Durchreise eines Fremden“; im schweizerischen Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Art. 116) als „Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts“. Die in diesem Zusammenhang verwendeten Begriffe Schlepperei und Schleuserei sind in Medien und Politik weitgehend negativ konnotiert und bringen diese oft undifferenziert in Verbindung mit organisierter Kriminalität sowie mit Menschenhandel, der jedoch einen eigenen Straftatbestand darstellt. Anwält:innen verweisen an dieser Stelle oft darauf, dass es Schlepperei als strafrechtliche Bestimmung nicht bräuchte, da für „ausbeuterische Schlepperei, Misshandlung, Erpressung usw.“ spezifische strafrechtliche Bestimmungen existieren (Messinger 2015).
Die diskursive Unterscheidung und moralisierende Gegenüberstellung von positiv konnotierter ‚Fluchthilfe‘ und negativ konnotierter ‚Schlepperei‘/‚Schleuserei‘ sowie die Kriminalisierung Letzterer beziehen sich häufig auf das Kriterium vorsätzlicher Bereicherung. Dieses Kriterium stellt sich jedoch als politisches Konstrukt heraus, wenn wir historische Fälle entgeltlicher Fluchthilfe einbeziehen, die in den oben beschriebenen Konstellationen als legitim erachtet werden. Aber auch wenn wir aktuelle Fälle genauer betrachten, zeigt sich, wie die Kategorisierung von Fluchthilfe mit sozialen Kategorien wie Klasse, nationaler Zugehörigkeit und Geschlecht zusammenhängen. Die Kriminalisierung als Schlepperei/Schleuserei bzw. die Legitimierung als Fluchthilfe ist somit untrennbar mit ungleichen Gesellschaftsverhältnissen verwoben.

‚Flucht­hil­fe‘ im gesell­schaft­li­chen Kontext der Gegen­wart

Im Hinblick auf die Begriffsgeschichte haben wir im vorherigen Abschnitt eine Bedeutungsverschiebung von positiv konnotierter Fluchthilfe zur negativ konnotierten Schleuserei/Schlepperei nachgezeichnet. Wie eng die Wissensproduktion zu Fluchthilfe sowie Schleuserei/Schlepperei mit gesellschaftlichen Machtverhältnissen und Auseinandersetzungen verbunden ist, skizzieren wir nun exemplarisch in Bezug auf den Wiener ‚Fluchthilfeprozess‘ von 2014.
Ende Juli 2013 wurden acht Geflüchtete und Aktivisten der selbstorganisierten Protestbewegung Refugee Protest Camp Vienna (RPCV) abgeschoben, die sich zuvor monatelang mit Aktionen wie Märschen, Zeltcamps im Wiener Stadtzentrum, Besetzungen und Kunstprojekten für Bewegungsfreiheit und Entkriminalisierung engagiert und das österreichische Asylsystem kritisiert hatte (Winiecka/Zimmermann 2014). Da die Protestbewegung eine große Öffentlichkeit und Unterstützung für ihre Anliegen generiert hatte und zu der Zeit der Wahlkampf zur Nationalratswahl im September begonnen hatte, geriet die österreichische Innenministerin aufgrund der Abschiebungen politisch in Bedrängnis. Kurz darauf wurden acht weitere Refugees – die meisten von ihnen aus dem Zusammenhang der Protestbewegung – festgenommen, wobei ihnen vorgeworfen wurde, als ‚Schlepperbosse‘ Teil einer zehn Millionen schweren, gewalttätigen und international agierenden Schlepperorganisation zu sein. Zugleich behauptete die Innenministerin in der österreichischen Zeitung Kurier, dass die Geflüchteten „äußerst unmenschlich“ agiert hätten und dass, „wenn es etwa Probleme mit schwangeren Frauen auf der Schlepper-Route gab“, „diese Frauen hilflos auf der Route zurückgelassen“ worden seien (Metzger 2013). Wenngleich diese Behauptungen schnell durch die Aktenlage sowie das Bundeskriminalamt widerlegt wurden – in den Gerichtsakten war weder von Misshandlungen die Rede, noch lagen Beweise für eine Bereicherung vor (Klenk 2013: 10f.) –, wurde die öffentliche Aufmerksamkeit von den Abschiebungen weg und hin zur Schuldfrage und Delegitimierung der Protestbewegung gewendet. Der ‚Fluchthilfeprozess‘ gegen die acht angeklagten Refugees begann im Frühjahr 2014, wobei Prozessbeobachter:innen die Frage aufwarfen, inwiefern die Ermittlungen, Telefonüberwachungen und Beschattungen, die offenbar schon viele Monate liefen, speziell auf die Ermittlungen zur ‚Fluchthilfe‘ gerichtet waren oder sich nicht vielmehr gegen die Refugee-Proteste insgesamt richteten (Winiecka/Zimmermann 2014). Im Dezember 2014 wurden sieben der acht Angeklagten schließlich wegen ‚Schlepperei‘ nach § 114 des Fremdenpolizeigesetzes verurteilt. Die angeklagten Geflüchteten hatten sich im Prozess teils zur Fluchthilfe bekannt – allerdings nicht im Sinne der Straftat der ‚Schlepperei‘. Sie hätten lediglich Geflüchteten aus ihren Herkunftsorten auf der letzten Etappe ihrer Flucht innerhalb des vermeintlich grenzfreien EU-Raums geholfen (ebd.).
Insgesamt zeigt der Wiener ‚Fluchthilfeprozess‘ beispielhaft die Mechanismen einer diskursiven, politischen und juristischen Kriminalisierung von Fluchthilfe. Während dieser Fall große öffentliche Aufmerksamkeit erhielt, wird ein Großteil der zahlreichen Verfahren, die sich oft gegen (ehemalige) Geflüchtete richten, jedoch kaum wahrgenommen (Buchen 2014). 3 Insbesondere seit Mitte der 2010er Jahre treffen repressive Maßnahmen aber auch vermehrt pro-migrantische Initiativen wie die Seenotrettungsorganisationen auf dem Mittelmeer. Diese wachsende Kriminalisierung der Solidarität mit Flüchtenden, ihre strafrechtliche Verfolgung als „Solidaritätsverbrechen“ (Zhang/Sanchez/Achilli 2018), hat jüngst zur Politisierung humanitärer Praxen geführt. Dies zeigt etwa die Protestbewegung ‚Seebrücke. Schafft sichere Häfen‘, die sich für sichere Fluchtwege einsetzt und dadurch im weiteren Sinne Fluchthilfe leistet (Steinhilper/Schwiertz 2020). Fluchthilfe-Initiativen spielen somit eine wichtige Rolle innerhalb der sich in den letzten Jahren zuspitzenden Auseinandersetzungen um Flucht:Migration, Grenzen und Solidarität in Europa und darüber hinaus (Schwiertz/Schwenken 2020).
Anhand des ‚Fluchthilfeprozesses‘ lässt sich zudem verdeutlichen, wie sehr Fluchthilfepraktiken und deren Darstellung umstritten sind und dass die Nachfrage nach der Dienstleistung Fluchthilfe im Zusammenhang mit zunehmend geschlossenen Grenzen und immer gefährlicheren Fluchtwegen zu sehen ist. Ebendies betonte auch das RPCV in einem Kommentar zum Prozess:

„Es gibt keine LEGALE Möglichkeit, nach Europa zu kommen. Wenn man kein Visum hat, riskiert man sein Leben, um nach Europa zu kommen. Die Behörden machen den Grenzübertritt immer schwieriger und gefährlicher. Daher ist es unmöglich, nach Europa ohne die Hilfe von Menschen zu kommen, die meist ‚Schlepper‘ genannt werden. Auch mit den Schleppern ist der Weg gefährlich. Aber wir brauchen Fluchthilfe.“ (Refugee Protest Camp Vienna 2014)

Was aus der Perspektive von Flüchtenden unverzichtbar ist und als ‚Fluchthilfe‘ bezeichnet wird, erscheint in dominanten Diskursen als Verbrechen und wird als ‚Schlepperei‘ beschrieben. Dennoch werden die beiden Begriffe im Zitat nicht einfach gegenübergestellt, sondern sie erscheinen als Teil eines vieldeutigen Begriffsfeldes. Geschichte und Gegenwart zeigen hierbei, wie sehr die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um Fluchthilfe mit unterschiedlichen Betrachtungs- und Darstellungsweisen zusammenhängen, sodass einer kritischen Reflexion der Wissensproduktion im Feld der Fluchthilfe besondere Bedeutung zukommt.

Stra­te­gi­sche Begriffs­ver­schie­bun­gen in Forschung, Kunst und Akti­vis­mus

Im Hinblick auf das weite Feld der Fluchthilfe sollten Begrifflichkeiten mit Bedacht gewählt werden. So sollte an die Stelle der verkürzten Gegenüberstellung von ‚legitimer Fluchthilfe‘ und ‚krimineller Schlepperei‘ eine differenzierte Analyse der komplexen Unterstützungsformen von Fluchtprojekten treten. Dieses begriffliche Spannungsfeld zeigt zugleich, dass eine neutrale Beschreibung der betrachteten Phänomene nicht möglich ist. Vielmehr ist das Begriffsfeld von semantischen Spaltungen gekennzeichnet, die mit politisch-rechtlichen Spaltungen korrespondieren: Der Fluchthilfebegriff wird meist retrospektiv und positiv mit Bezug auf die Geschichte verwendet, während der Schleuserei- und Schleppereibegriff auf die Gegenwart bezogen und negativ konnotiert wird; nahezu die gleichen Praktiken der Unterstützung von Flucht werden durch diese Begriffe unterschiedlich bewertet und scheinen sich durch ihre diskursive Gegenüberstellung in Abgrenzung voneinander zu definieren.
Im Folgenden möchten wir drei Strategien in Forschung, Kunst und Aktivismus aufzeigen, durch die alternative Analyseperspektiven eröffnet werden: (1) die Übertragung des Fluchthilfebegriffs auf die Gegenwart bzw. des Schleppereibegriffs auf die Vergangenheit; (2) die Einführung neuer Begriffe, wobei der Bezug auf andere Sprachräume produktiv genutzt werden kann, um neue Bedeutungen zu entfalten; (3) differenzierte empirische Studien, die die Komplexität von migration facilitation aufzeigen.
(1) Die Wissensproduktion im (Begriffs-)Feld der Fluchthilfe ist geprägt von einem diskursiven Zusammenhang, der im Spannungsfeld zwischen Kriminalisierung, Viktimisierung und Heroisierung liegt. Hierbei kommt es zum Zusammenspiel der drei Figuren Täter:in, Opfer und Held:in, die in ihrem wechselseitigen Bezug konstruiert werden, wobei intersektionale Machtverhältnisse von gender, class und race ausschlaggebend sind. Als Täter erscheinen meist männliche, rassifizierte und vermeintlich in Banden vernetzte oder teils allein agierende Subjekte, denen in der Regel legitime Fluchtgründe abgesprochen und niederträchtige Geschäftspraktiken zugeschrieben werden; als Held:in und Helfende stilisiert werden hingegen eher weiße Subjekte, die als humanitäre, karitativ oder altruistisch motivierte Akteur:innen verstanden werden; als Opfer von Fluchthilfe/Schleuserei werden hingegen insbesondere weibliche Subjekte gesehen, deren Flüchtlings- und Menschenrechte verletzt werden. Sowohl Kriminalisierung als auch Heroisierung sind auf diese Viktimisierung angewiesen, da beide Mechanismen darauf beruhen, Flüchtenden Agency abzusprechen. Vor allem durch die Viktimisierung von Geflüchteten, der die Nicht-Anerkennung als Akteur:innen und politische Subjekte inhärent ist, ist es möglich, Schlepper:innen als Täter zu kriminalisieren und Fluchthelfer:innen als Held:innen anzuerkennen.

Plakat Fluchthilfe und Du
Winiecka, Katarzyna (2014): Fluchthilfe & Du, Plakat/Kampagne.

Ein Bruch mit diesen scheinbar festgefahrenen Figuren entsteht, wenn Verschiebungen im hegemonialen Diskurs stattfinden. Eine wirkmächtige Strategie hierzu ist, den Begriff der Fluchthilfe, der bislang meist nur retrospektiv verwendet wurde, auf die Gegenwart zu beziehen und dadurch neue Bedeutungen im Feld der Flucht:Migration zu erschließen. Dies lässt sich anhand verschiedener Projekte an der Schnittstelle von Kunst, Aktivismus und Wissenschaft aufzeigen, die in den letzten 20 Jahren in Österreich und Deutschland organisiert wurden. Ein frühes Beispiel ist das 2001 von Martin Krenn und Oliver Ressler in Kooperation mit antirassistischen Gruppen, Migrant:innenorganisationen sowie Studierenden initiierte Kunstprojekt Dienstleistung Fluchthilfe. Das Projekt verfolgte das Ziel, negativ besetzte Begriffe wie ‚Schlepper‘ oder ‚Schleuser‘ umzudefinieren, um positive Aspekte herauszustreichen, indem der „Dienstleistungscharakter dieses aufgrund der EUropäischen Abschottungspolitik notwendig gewordenen Gewerbes“ hervorgehoben wurde (Krenn/Ressler 2001). Ein weiteres medial vielbeachtetes Projekt war die Kunst und Aktivismus verbindende Plattform Fluchthilfe & Du, die 2013 von Katarzyna Winiecka als Teil der solidarischen Begleitung des bereits beschriebenen Fluchthilfeprozesses in Wien initiiert wurde. Das Projekt startete vor Prozessbeginn mit einem großformatigen Banner an der Außenfassade der Wiener Secession, visuell als Spendenaktionen der Charity-Kampagne Caritas & Du getarnt, um den Zusammenhang zwischen legitimierter historischer Fluchthilfe und der kriminalisierten Entgeltfrage in einen gegenwärtigen Kontext zu stellen (Winiecka/Zimmermann 2014; siehe Abb. 1). Neben der gemeinsam mit dem Verein prozess.report organisierten Beobachtung und Informationskampagne zum Gerichtsverfahren arbeitete Fluchthilfe & Du gemeinsam mit den Angeklagten daran, durch die Darstellung der Perspektive Geflüchteter ein neues Bild von Fluchthilfe zu zeichnen, um sie zu entkriminalisieren und die politischen Forderungen Geflüchteter in den Mittelpunkt zu stellen. Eine Auflösung der Gegenüberstellung von Fluchthilfe und Schlepperei bzw. deren Bedeutungsausweitung fand des Weiteren beim Kunst-/Diskurs-Projekt statt, das 2015 unter dem Titel „2. Internationale Schlepper- und Schleusertagung (ISS)“ an den Münchner Kammerspielen organisiert wurde. Die Tagung wurde satirisch als „DIE relevante Fachtagung der weltweit agierenden Fluchthilfe-Unternehmen“ angekündigt und wie das Treffen eines Dienstleistungs-Branchenverbandes inszeniert (Naica-Loebell 2015). Im Kontext der Kriminalisierung ehrenamtlicher/aktivistischer Fluchthilfe und aus Protest gegen die EU-Asylpolitik entstand 2015 zudem die Kampagne Fluchthelfer.in des Peng!-Kollektivs, die zur Fluchthilfe aufrief, Fluchthelfer:innen öffentlich ehrte und durch Crowdfunding innerhalb weniger Tage 17.000 Euro für juristische Hilfeim Falle von Kriminalisierung zusammentrug; auch gegen diese Initiative wurde strafrechtlich ermittelt (vgl. Schwiertz/Schwenken 2020).

Foto Fluchthilfe und Du
Winiecka, Katarzyna (2014): Fluchthilfe & Du, Plakatinstallation an der Secession Wien. Foto: Oliver Ottenschläger.

(2) Ein weiterer Umgang mit dem normativ aufgeladenen Begriffsfeld besteht darin, auf Begriffe mit anderen diskursiven Bezügen auszuweichen. So plädiert Christoph Reinprecht (2016) für eine Reflexion und Ausweitung des Vokabulars, um mit vorherrschenden Kategorien der Praxis zu brechen und gewohnte Sichtweisen aufzubrechen. Eine Strategie kann hier darin bestehen, sich auf Begriffe aus anderen Sprachräumen und deren semantisches Feld zu beziehen (Schneider 2002: 43): Während sich die im deutschsprachigen Raum etablierten Begriffe ‚Schlepper‘ und ‚Schleuser‘ auf die Verkehrstechnik beziehen, werden in anderen Sprachen z.B. Namen aus der Tierwelt herangezogen, wie im Spanischen cojote als Bezeichnung für Fluchthelfer:innen im US-mexikanischen Grenzraum, im Englischen shark oder im Chinesischen shetou als Bezeichnung für die Vermittler:innen blinder Schiffspassagen.
Im Französischen ist mit passeur/passeuse hingegen ein recht abstrakter Begriff gebräuchlich, der sich auf besondere Weise für eine vielschichtige Analyse eignet, wie Reinprecht (2016) argumentiert. Dabei sei es ein Vorzug des passeur/passeuse-Begriffes, dass dieser weniger eindeutig als der Fluchthilfebegriff ist – der sich aus der konkreten ‚Flucht‘ und der meist positiv besetzten ‚Hilfe‘ zusammensetzt – oder die negativ besetzten Begriffe ‚Schlepper‘/‚Schleuser‘/‚Schmuggler‘ (ebd.: 366). Mit passeur/passeuse wird nicht nur die Unterstützung bei der Überwindung von Grenzen verbunden, sondern ebenso eine allgemeine überbrückende und übersetzende Funktion, eine Rolle als Mittler:in. Da der Begriff also weniger aufgeladen ist als die im deutschen Sprachraum üblichen Ausdrücke, ist es leichter, ihn in sehr verschiedenen diskursiven Kontexten zu artikulieren: „Er ist latent subversiv, beweglich, vielsagend. Denn es liegt nicht am Begriff, sondern am Sprecher/an der Sprecherin, wie das Wort gesetzt und konnotiert wird.“ (Ebd.: 369)
Die kritische Reflexion gängiger Begriffe sollte sich aber nicht darauf beschränken, einfach die Ausdrücke auszutauschen, um zu einer vermeintlich neutralen Beschreibung zu kommen. Vielmehr gilt es, zu reflektieren, dass alle Begriffe mit bestimmten Vorannahmen und Sichtweisen einhergehen, um diese gezielt zur Konstruktion von neuen (Forschungs-)Perspektiven zu nutzen. Fluchthilfe ist hierbei wie Flucht selbst ein soziales Phänomen, das sich immer wieder einer eindeutigen Kategorisierung entzieht. So wie die Beweggründe, Passagen und Ziele der Flucht äußerst heterogen sind und sich laufend ändern, lässt sich auch Fluchthilfe nicht in einer eindeutigen Typologie fixieren (Schneider 2002: 56).
(3) Ein weiterer Ansatz kritisch-reflexiver Forschung zu Fluchthilfephänomenen hat sich in der internationalen Debatte zu migrant smuggling herausgebildet und beruht darauf, das dominante Bild von Fluchthilfe durch empirische Forschung infrage zu stellen und auszudifferenzieren. Dass auch wissenschaftliche Debatten von einer kriminalisierenden/viktimisierenden Darstellung von Migrationsschmuggel geprägt sind, liegt Gabriella Sanchez (2017: 12) zufolge teils daran, dass nur wenig eigenständige empirische Studien durchgeführt und stattdessen oft unreflektiert Daten von Sicherheitsbehörden übernommen werden. Dies führt zu einem doppelten Bias: Zum einen tauchen in den Daten der Sicherheitsbehörden hauptsächlich gescheiterte Fälle von Fluchthilfe auf, wohingegen die weitgehend reibungslos verlaufenden Fälle eher unsichtbar bleiben; zum anderen tendieren Sicherheitsbehörden dazu, besonders drastische Fälle zu veröffentlichen, um ihre eigenen Kontrollpraktiken zu legitimieren (ebd.).
In den 2010er Jahren sind hingegen zunehmend Studien durchgeführt worden, die Kritik an der einseitigen Charakterisierung des Schmuggels als gewalttätig und kriminell artikulieren und einen genaueren Blick auf seine gemeinschaftlichen Dimensionen werfen (ebd.; Mengiste 2018; Zhang/Sanchez/Achilli 2018). So problematisieren Sheldon Zhang, Gabriella Sanchez und Luigi Achilli die vorherrschenden viktimisierenden/kriminalisierenden Sichtweisen, der sie „different views from the ground“ entgegensetzen: „We […] consider the predator-victim binary used to designate the smuggler-migrant relationship a narrow portrayal of complex cooperation and mutually beneficial interactions.“ (Zhang/Sanchez/Achilli 2018: 13) Das komplexe Gefüge von Kooperationen, die Grenzübertritte ermöglichen, zeichnet sich dadurch aus, dass Fluchthelfer:innen und Fliehende oft den gleichen sozialen Netzwerken angehören (z.B. als Verwandte, Freund:innen, Bekannte) und von den gleichen Kontrollprozessen betroffen sind. Hierbei entstehen Interaktionen, die anderen Sozialunternehmen ähnlich sind. Während Schmuggel- und Fluchthelfer:innen aus Gründen des Profits und der Selbsterhaltung auch wiederholt Absprachen mit ihren Kund:innen nicht einhalten und diese teils im Stich lassen oder Lösegeld-ähnliche Gebühren verlangen, verläuft der Großteil der Fluchthilfeoperationen problemlos und ohne großes Aufsehen (ebd.).
Begrifflich kann in diesem Forschungsstrang zwischen migration facilitation und smuggling facilitation unterschieden werden. Migration facilitation ist der umfassendere Begriff, der sich allgemein auf die Unterstützung grenzüberschreitender Mobilität bezieht. Er umfasst zunächst vielfältige Praktiken, die legale Wege der Einreise und des Aufenthalts eröffnen, wobei es wichtig ist zu bedenken, dass vielerorts – etwa in den USA – ein großer Teil jener, die illegalisiert werden, zu einem früheren Zeitpunkt legal eingereist ist (Sanchez 2017: 11). Praktiken der Fluchthilfe in diesem umfassenden Sinne bewegen sich meist in rechtlichen Grauzonen und bestehen darin, Reisedokumente weiterzugeben, die Verbesserung von Rechtspositionen durch Heirat zu ermöglichen oder legale Einreisemöglichkeiten durch Vermittlungsdienstleistungen zu organisieren. Vielen stehen diese Möglichkeiten hingegen nicht offen, sodass sie auf die Dienste von migrant smugglers zurückgreifen, wobei mit dem Begriff Menschen bezeichnet werden, die Fluchthilfe im engeren Sinne leisten: als Unterstützung einer unautorisierten, klandestinen und illegalisierten Grenzüberquerung (ebd.). Jenseits polizeilicher Daten und hegemonialer Diskurse haben empirisch basierte, kritisch-reflexive Studien zudem Praktiken der Selbsthilfe von Flüchtenden hervorgehoben, wobei an die Debatte zur Autonomie der Migration und des connected migrant angeknüpft wird. In den letzten Jahren findet eine Auseinandersetzung um die Bedeutung sozialer Netzwerke für Migrationsbewegungen statt, die vor allem dem Smartphone als Wegweiser und Kompass die Rolle eines ‚smarten‘ Fluchthelfers zuschreibt (Trimikliniotis/Parsanoglou/Tsianos 2014).

Ausblick: ‚Flucht­hil­fe‘ als analy­ti­sches Prisma

Begriffe im Feld der Fluchthilfe sind stark normativ aufgeladen, in ihrer Bedeutung teils gegensätzlich und hierbei unterschiedlich mit kriminalisierenden Diskursen verknüpft, sodass reflexive Studien der Migrationsforschung stets den diskursiven Kontext dieser Begriffe bedenken müssen. Ein solches Wissen über Bedeutungszusammenhänge kann gezielt eingesetzt werden, um etwa Begriffe des ‚Schleppens‘/‚Schleusen‘ auf eine nicht-kriminalisierende Weise zu verwenden oder um die positive Konnotation des Fluchthilfebegriffs über eng gesetzte Grenzen hinaus auf andere Phänomenbereiche zu erweitern, was – wie wir gezeigt haben – in erster Linie durch eine Übertragung von der Geschichte auf die Gegenwart oder der Gegenwart auf die Geschichte geschieht. ‚Fluchthilfe‘ und die mit ihm verwandten Begriffe sind aus Sicht der Migrationsforschung symptomatisch, da sie eine Analyseperspektive auf gegenwärtige Konstellationen und Konjunkturen im Feld der Migration eröffnen. Wir haben daher in diesem Beitrag versucht zu verdeutlichen, dass nicht nur Flucht, sondern auch Fluchthilfe in ihrer Verknüpfung mit Grenzregimen zu begreifen ist. Durch diese Grenzregime werden ungleiche Positionen und Rechtsstatus zugewiesen, wobei die konkreten Subjektivitäten der Fluchthilfe nur in ihrer relativen Autonomie bezüglich dieser Regulierung begriffen werden können. Die Analyse von Fluchthilfe, Schleppen und Schleusen kann dabei als analytischer Ausgangspunkt dienen, um die gegenwärtigen Wirkungsweisen und Transformationen von Grenz- und Migrationsregimen zu erforschen; um – mit Michel Foucaults (2005 [1982]) Worten – die Machtdispositive ausgehend von den Kämpfen zu untersuchen.
Bedeutsam ist hierbei zum einen, zu untersuchen, wie es in vorherrschenden Diskursen zu einer Kriminalisierung, Viktimisierung oder Heroisierung in Bezug auf die Unterstützung grenzüberschreitender Mobilität kommt und welche Wissensproduktionen und Machtmechanismen damit verknüpft sind. Zum anderen haben wir in diesem Beitrag drei alternative Strategien skizziert, durch die eine differenziertere Sicht auf Fluchthilfe eröffnet wird. Diesen Strategien ist gemeinsam, dass sie das Verhältnis von Kriminalisierung und Normalisierung umdrehen: Im hegemonialen Diskurs wird Fluchthilfe problematisiert und kriminalisiert, wobei die Grenzen und Ausgrenzungen etablierter Migrationsregime normalisiert werden; die alternativen Strategien thematisieren und problematisieren dagegen die Wirkungsweisen dieser Grenz- und Migrationsregime, indem sie Fluchthilfe als eine Umgangsweise mit diesen begreifbar machen und sie vor diesem Hintergrund als eine für viele Migrierende unverzichtbare Dienstleistung normalisieren und so in ihrer Komplexität begreifbar machen.

Lite­ra­tur

Zum Weiterlesen

Anderl, Gabriele/Usaty, Simon (Hg.) (2016): Schleppen, Schleusen, Helfen. Flucht zwischen Rettung und Ausbeutung, Wien: Mandelbaum.

Bellezza, Sara/Calandrino, Tiziana (2017): Criminalization of Flight and Escape Aid. Controversies in the EU European migration policies, Berlin: Tredition, http://www.borderline-europe.de/sites/default/files/background/kidem-doc-final-2-5-17.pdf vom 03.02.2021.

Schwiertz, Helge/Schwenken, Helen (2020): „Mobilizing for safe passages and escape aid: challeng-ing the ‚asylum paradox‘ between active and activist citizenship, humanitarianism and solidarity“, in: Citizenship Studies 24, S. 493–511.

Winiecka, Katarzyna/Zimmermann, Maria (2014): Fluchthilfeprozess: „Solidarität mit den angeklag-ten Refugees!“, in: Hinterland 27: schlepper, schleuser, superheld:in, S. 72–73, http://www.hinterland-magazin.de/zzold/pdf/27-72.pdf vom 28.07.2021.

Zhang, Sheldon X./Sanchez, Gabriella E./Achilli, Luigi (2018): „Crimes of Solidarity in Mobility: Alter-native Views on Migrant Smuggling“, in: The Annals of the American Academy of Political and Social Science 676, S. 6–15.

Zitierte Literatur

Boesch, Ina (2008): Grenzfälle. Von Flucht und Hilfe. Fünf Geschichten aus Europa, Zürich: Limmat.

Buchen, Stefan (2014): Die neuen Staatsfeinde. Wie die Helfer syrischer Kriegsflüchtlinge in Deutschland kriminalisiert werden, Bonn: Dietz.

Budapest Process (1993): Final Communique of the Ministerial Conference to Prevent Uncontrolled Migration, Budapest, https://www.budapestprocess.org/resources/ministerial-declarations?download=3:2nd-ministerial-conference-budapest-recommendations-english vom 12.01.2022.

Fittko, Lisa (1989): Mein Weg über die Pyrenäen. Erinnerungen 1940/41, München: dtv.
Foucault, Michel (2005 [1982]): Subjekt und Macht. In: Schriften in vier Bänden. Dits et Écrits. Band IV, I980-I988. Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 269-294.

Klenk, Florian (2013): „Beinharte Posse“, in: Falter. Zeitschrift für Kultur und Politik vom 07.08.2013, S. 10–11.

Kosmala, Beate (2004): Verbotene Hilfe. Rettung für Juden in Deutschland 1941–1945 (Gesprächs-kreis Geschichte, H. 56), Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung, https://library.fes.de/pdf-files/historiker/02620.pdf vom 09.12.2020.

Krenn, Martin/Ressler, Oliver (2001): „Dienstleistung: Fluchthilfe. Ein Projekt von Martin Krenn & Oliver Ressler“, in: Website von Oliver Ressler, https://www.ressler.at/de/dienstleistung_fluchthilfe/ vom 01.08.2021.

Messinger, Irene (2015): „Kunstprojekt Schleppertagung: Fluchthilfe als notwendige Dienstleis-tung?!“, in: ig kultur Österreich (Website) vom 01.11.2015, https://www.igkultur.at/artikel/kunstprojekt-schleppertagung-fluchthilfe-als-notwendige-dienstleistung vom 01.08.2021.

Metzger, Ida (2013): „Mikl-Leitner: ‚Wir sind nicht ausländerfeindlich‘“, in: Kurier vom 03.08.2013, https://kurier.at/politik/inland/fremdenpolitik-johanna-mikl-leitner-wir-sind-nicht-auslaenderfeindlich/21.450.436 vom 14.01.2022.

Naica-Loebell, Andrea (2015): „Fluchthelfer, Schlepper, Schleuser“, in: heise onlineTelepolis vom 23.10.2015, https://www.heise.de/tp/features/Fluchthelfer-Schlepper-und-Schleuser-3376193.html?seite=all vom 01.08.2021.

Pfau, Jonas (2008a): „Prekäre Migration und Ausschluss: Die gesellschaftliche Perzeption von illega-ler Migration, Fluchthilfe und Menschenschmuggel in und nach Mitteleuropa“, in: Comparativ. Zeit-schrift für Globalgeschichte und vergleichende Gesellschaftsforschung 18, S. 23–41 https://www.comparativ.net/v2/article/view/164/115 vom 09.12.2020.

Pfau, Jonas (2008b): „Subversion am Rande. Fluchthilfe und Menschenschmuggel im Mitteleuropa des 20. Jahrhunderts und die Bedeutung der grenzregionalen Bevölkerung“, in: Comparativ. Zeit-schrift für Globalgeschichte und vergleichende Gesellschaftsforschung, 18, S. 92–103, https://www.comparativ.net/v2/article/view/168/119 vom 09.12.2020.

Refugee Protest Movement Vienna (2014): „Solidaritätserklärung gegen die Kriminalisierung von Migrant*innen und Refugees“, in: Refuge Protest Camp Vienna (Website) vom 24.02.2014, https://refugeecampvienna.noblogs.org/post/2014/02/24/solidaritatserklarung-gegen-die-kriminalisierung-von-migrantinnen-und-refugees/ vom 28.07.2021.

Sanchez, Gabriella (2017): Critical perspectives on clandestine migration facilitation: An overview of migrant smuggling research, in: Journal on Migration and Human Security 5, S. 9-27.

Schloenhardt, Andreas (2015): „Samariter, Schlepper, Straftäter: Fluchthilfe und Migrantenschmug-gel im 21. Jahrhundert“, in: APuZ. Aus Politik und Zeitgeschichte 25/2015: Flucht und Asyl, https://www.bpb.de/apuz/208009/fluchthilfe-und-migrantenschmuggel vom 09.12.2020.

Schwenken, Helen/Schwiertz, Helge (2021): „Fluchthilfe“, in: Brigitta Schmidt-Lauber/Manuel Liebig (Hg.), Begriffe der Gegenwart. Ein kulturwissenschaftliches Glossar, Wien: Böhlau, S. 91-98.

Schwiertz, Helge/Steinhilper, Elias (2020): „Countering the Asylum Paradox Through Strategic Hu-manitarianism: Evidence from Safe Passage Activism in Germany”, in: Critical Sociology, 12.06.2020, https://doi.org/10.1177/0896920520932215.

Sterkl, Maria (2015): „Jeder fünfte U-Häftling ist Schlepperei-Verdächtiger“, in: Der Standard vom 07.10.2015, https://www.derstandard.at/story/2000023354047/jeder-fuenfte-u-haeftling-ist-schlepperei-verdaechtiger vom 12.01.2022.

Trimikliniotis, Nicos/Parsanoglou, Dimitris/Tsianos, Vassilis (2014): Mobile commons, migrant digi-talities and the right to the city, Basingstoke u.a.: Palgrave Macmillan.

United Nations (1993): Prevention of the smuggling of aliens, G.A. res. 48/102, 48 U.N. GAOR Supp. (No. 49) at 214, U.N. Doc. A/48/49 (1993), https://digitallibrary.un.org/record/179737 vom 12.01.2022.

Winiecka, Katarzyna (2014): „Du zahlst einen Kebab und bist Schlepperboss“, in: Wiener Zeitung vom 06.03.2021, https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/612899-Du-zahlst-einen-Kebab-und-bist-Schlepperboss.html vom 01.08.2021.

Fußno­ten

  1. 1

    Teile des zweiten Abschnitts gehen zurück auf einen Beitrag, den Helge Schwiertz gemeinsam mit Helen Schwenken geschrieben hat (Schwiertz/Schwenken 2021). Eine weiter gefasste Definition zählt zu Fluchthilfe zudem jene Aktivitäten, die indirekt durch politische, diskursive Interventionen für sichere und legale Flucht- und Migrationsrouten eintreten (vgl. Schwiertz/Schwenken 2020).

  2. 2

    Zit. n. Thurm, Frieda: „Aktion ‚Fluchthelfer‘. Der Flüchtling auf dem Rücksitz“, in: Die Zeit vom 03.08.2015, https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-07/fluechtlinge-fluchthilfe-schengen-illegal-aktion/komplettansicht vom 11.01.2022.

  3. 3

    Allein in Österreich stellten im Herbst 2015 ‚Schleppereiverdächtige‘ fast ein Fünftel aller Untersuchungs-häftlinge (vgl. Sterkl 2015).

index