17 Gast­a­r­bei­ter

ein beitrag von

  • Stefan Zeppenfeld

Wer oder was war und ist ein ‚Gastarbeiter‘? Eigentlich scheint sich der Begriff ganz eindeutig auf diejenigen Arbeitsmigrant:innen zu beziehen, die zwischen 1955 und 1973 über die bilateralen Anwerbeabkommen aus den ‚Anwerbeländern‘ in die Bundesrepublik migrierten. Im Bild des ‚Gastes‘ war die Erwartungshaltung einer Rückkehr verankert, ein dauerhafter Verbleib war politisch nicht vorgesehen. Der folgende Beitrag argumentiert, dass der Begriff ‚Gastarbeiter‘ trotz seiner scheinbaren Eindeutigkeit in Geschichte und Gegenwart vielfältig, asynchron und ambivalent verwendet wurde und wird. In seinen Entwicklungslinien bewegt sich der Wortgebrauch zwischen beschönigender Adaption, rassistischer Projektionsfläche und indifferentem Sammelbegriff. Zur Uneindeutigkeit und Langlebigkeit des Begriffs trug maßgeblich seine alltägliche gesellschaftliche Verwendung bei. Das Wort wurde ‚von unten‘ geprägt und erhielt erst dadurch Einzug in den politischen Diskurs. Der ‚Gastarbeiter‘ ist keinesfalls eine Wortschöpfung der politischen Amtssprache der Arbeitsmigration. Speziell in den noch jungen 2020er Jahren wird der Begriff erneut auf vielfältige Weise umgedeutet.

Wer sind die ‚Gast­a­r­bei­ter‘?

Der Begriff ‚Gastarbeiter‘ beschreibt gemeinhin die Großgruppe an Arbeitsmigrant:innen, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts über bilaterale Anwerbeabkommen in die Bundesrepublik Deutschland, nach Österreich und in die Schweiz migrierten. Die Bundesrepublik schloss zwischen 1955 und 1968 neun dieser Abkommen, namentlich mit Italien (1955), Spanien und Griechenland (1960), der Türkei (1961), Marokko und Südkorea (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) sowie Jugoslawien (1968). Rund 14 Millionen Menschen fanden als ‚Gastarbeiter‘ ihren Weg in die Bundesrepublik. Elf bis zwölf Millionen von ihnen kehrten wieder in ihre Heimatländer zurück. Bis in die 1970er Jahre hinein war der ‚Gastarbeiter‘ in der gesellschaftlichen Wahrnehmung und im öffentlichen Diskurs gemeinhin ein Mann, obwohl Frauen etwa ein Drittel der Arbeitsmigrant:innen ausmachten (Mattes 2005: 10).

Am 23. November 1973 verhängte der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Arendt unter Bundeskanzler Willy Brandt (beide SPD) mit Verweis auf „die gegenwärtige Energiekrise“ einen Anwerbestopp und beendete damit offiziell die Ära der ‚Gastarbeit‘ (Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung 1973, Berlinghoff 2013). Der Begriff dagegen überdauerte den Anwerbestopp nicht nur (Messere 2008: 52–54, 90), sondern entwickelte eine Wirkmächtigkeit in politischen Debatten, die bis heute nachweisbar ist.

Ganz offensichtlich ist ‚Gastarbeiter‘ eine Komposition der Wörter Gast und Arbeiter. Damit waren die Grundprämissen klar verankert: Einerseits sollte der Aufenthalt in der Bundesrepublik befristet bleiben, die Rückkehr war fest vorgesehen, anderseits sollte er sich eindeutig auf den ökonomischen Zusammenhang beschränken (Messere 2008: 42–45). Für eine Betrachtung der Konjunkturen, die der Begriff durchlebte, ist die sprachliche Verbindung der Begriffe Gast – nach Duden-Definition eine „zur Bewirtung oder vorübergehenden Beherbergung eingeladene oder aufgenommene Person“ – und Arbeiter – ein „Arbeitnehmer, der überwiegend körperliche Arbeit leistet“ – zentral.1 Die jeweilige Gewichtung der Wortteile ist entscheidend für den Zungenschlag bei der Verwendung des Begriffs.

Vers­te­ti­gung des Begriffs

Als sich in der öffentlichen Debatte der unmittelbare Bezug zur bilateralen Arbeitsmigration etablierte, verfügte der Begriff ‚Gastarbeiter‘ bereits über eine eigene Vorgeschichte (Rass 2020, Rass 2012: 175–182). Schon am Beginn der 1920er Jahre verwendete der Soziologe Max Weber den Begriff in seinen Aufsätzen zur Religionssoziologie mit Blick auf die Kastenbildung in Indien: Er skizzierte „ein gewisses, vermutlich nicht ganz unerhebliches, Maß gewerblicher Entwicklung bei den unterworfenen Völkerschaften“, durch das die „spezialistisch geschulten Arbeiter […] auf Wanderschaft [gehen] und […] sich weiterhin als Gastarbeiter zeitweise oder schließlich dauernd in fremden Gemeinschaften“ ansiedeln (Weber 1923: 126f).

Der Historiker Christoph Rass verweist auf die Verwendung des Begriffs im Nationalsozialismus (spätestens ab 1940). Dabei reiche der Verwendungskontext vom „Versuch einer Normalisierung der durch den ‚Arbeitseinsatz‘ wachsenden Diversität“ bis zur „Nutzung als Differenzkategorie zur Herstellung einer rassistischen Hierarchie“ (Rass 2020). Im NS-Kontext habe der Begriff die Ausgrenzung von anwesenden „Fremden“ im Konzept der „Volksgemeinschaft“ markiert. Aufgrund dieser ideologisierten Verwendungsweise sei der Begriff auch nach Ende des Nationalsozialismus im Kontext der staatlich gelenkten Arbeitsmigration „kein unschuldiges Wort“ gewesen. Dennoch fand der ‚Gastarbeiter‘ in der Nachkriegszeit eine nahezu unmittelbare Weiterverwendung, die unterschiedliche Kontexte bediente. ‚Gastarbeiter‘ waren jetzt sowohl bundesdeutsche Arbeitnehmer:innen, die berufsbedingt Grenzen zu europäischen Nachbarstaaten übertraten (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19.07.1950; Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 23.01.1951; Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19.06.1952), als auch in die Bundesrepublik reisende Teilnehmende internationaler Austauschprogramme (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 18.09.1954).

Einen Aufschwung hatte der Begriff erst in den 1960er Jahren. Es kam zu einer scheinbaren Vereindeutigung des Begriffs. Bis zum Jahr 1961 waren in einschlägigen Pressedatenbanken kaum nennenswerte Hinweise auf seine Verwendung im Kontext der Arbeitsmigration zu finden – obwohl das Anwerbeabkommen mit Italien bereits seit 1955 bestand. Es war also nicht die Amtssprache der politisch gestalteten Arbeitsmigration, die den Begriff ‚Gastarbeiter‘ (wieder-)einführte. So sprach die offizielle Terminologie – nach einer anfänglichen Weiterverwendung der aus der NS-Sprache stammenden Bezeichnung „Fremdarbeiter“ – von „ausländischen Arbeitskräften“ bzw. „ausländischen Arbeitnehmern“ (Schönwälder 2001: 190–194, Möhring 2015: 384f). Im Umkehrschluss verweist diese deutliche, aber verzögert einsetzende Begriffsverwendung auf eine sprachliche Durchsetzung des Begriffs ‚Gastarbeiter‘ im Fahrwasser bundesdeutscher Anwerbeabkommen beispielsweise mit Spanien und Griechenland im Jahr 1960, vor allem aber mit der Türkei im Oktober 1961. Bereits zu diesem Zeitpunkt sei es zu einer Verschiebung als Vorbote der „unexpected return of race“2 gekommen, die die in den USA tätige Historikerin Rita Chin für die späten 1970er Jahre in der Bundesrepublik ausmachte (Chin 2009: 82).

Unver­zicht­bare Arbeits­kräfte

Die Anwerbung von ‚Gastarbeitern‘ bzw. ausländischen Arbeitskräften stand vollkommen im Zeichen bundesdeutscher Nützlichkeitsüberlegungen. Zwar war die Initiative der Anwerbeabkommen auf die sogenannten Entsendeländer zurückgegangen, doch angesichts des Arbeitskräftemangels im bundesdeutschen ‚Wirtschaftswunderland‘ und der viel zitierten Vollbeschäftigung stand der Bedarf an ausländischen Arbeitskräften weitgehend außer Frage (ebd.: 81). Der Historiker Ulrich Herbert argumentiert, zu dieser Zeit seien „die Gastarbeiter eher als Symptom des neuen Reichtums wahrgenommen [worden], wie Farb-TV oder Fußgängerzonen“ (Herbert 2001: 222). Für große Medien bestand in den 1960er Jahren daher kaum Anlass, überregional über Arbeitsmigrant:innen zu berichten (Schönwälder 2001: 175–178). Dieses kolportierte Wohlwollen auf der abstrakten Diskursebene steht im deutlichen Widerspruch zu konkreten Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen, denen Migrant:innen in ihrem Alltag, etwa bei der Wohnungssuche, ausgesetzt waren.

Die nur wenige Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus einsetzende Arbeitsmigration gilt der Historikerin Maria Alexopoulou als Strategie der jungen Bundesrepublik, sich als weltoffen und geläutert zu präsentieren (Alexopoulou 2020: 96, 113f). Auch die Etablierung des beschönigenden Begriffs ‚Gastarbeiter‘ kann als Ausdruck dessen betrachtet werden. Sinnbildlich für die bundesdeutsche Gastfreundschaft gegenüber den für die Arbeit geladenen Gästen steht der inszenierte Empfang des „millionsten Gastarbeiters“, der zu einer – wenn nicht sogar der – Foto-Ikone der Arbeitsmigration avancieren sollte (Alexopoulou 2022: 192f): Als der Portugiese Armando Rodrigues de Sá im September 1964 am Bahnhof Köln-Deutz als einer von vielen Migrant:innen aus dem Zug steigt, bekommt er als erwählter millionster ‚Gastarbeiter‘ in Gegenwart zahlreicher Pressevertreter:innen und Fotograf:innen ein Moped sowie einen Strauß Nelken als Willkommensgeschenke überreicht. Im Mittelpunkt der Aktion stand – wie bei den vielen vergleichbaren Empfängen (Severin-Barboutie 2019: 130–143) – jedoch nicht der Mensch Rodrigues de Sá, sondern der industrielle Bedarf an ihm und einer Vielzahl seines Typs. Geehrt wurde „der mobile, gesunde, flexibel verfügbare Arbeitsmigrant“ (Rass/Ulz 2018: 431).

Genau diese ‚Gastarbeiter‘ genossen Mitte der 1960er Jahre den Ruf, besonders fleißig und leistungsbereit zu sein. Dieser Eindruck verstärkte sich zusätzlich dadurch, dass die Zuverlässigkeit und der Fleiß deutscher Arbeitskräfte häufig in der Kritik standen (Zeppenfeld 2021: 65–68, Schönwälder 2001: 178–181). Im Übrigen bezeichneten West-Berliner Firmen mitunter auch westdeutsche Arbeiter:innen, die in den 1960er Jahren zur Arbeitsaufnahme nach West-Berlin übergesiedelt waren, als ‚Gastarbeiter‘ (Zeppenfeld 2021: 73f). Die Debatte um den besonderen Fleiß der ausländischen Arbeitsmigrant:innen und damit einhergehende Vergleiche zu deutschen Belegschaften gipfelte im Frühjahr 1966 in dem sogenannten BILD-Streik. Die BILD-Zeitung explizierte den unausgesprochenen Wettbewerb zwischen ‚Deutschen‘ und ‚Ausländern‘ im März 1966 mit der Titelfrage „Gastarbeiter fleißiger als deutsche Arbeiter?“ und löste damit spontane Proteste, Arbeitsniederlegungen und vereinzelte Schlägereien im Südwesten der Bundesrepublik aus (Schönwälder 2001: 157, 170–178).

Rückblickend mag sich diese Anekdote wie ein Vorbote auf die kommenden Entwicklungen lesen. Mit dem Einsetzen einer ersten wirtschaftlichen Rezession 1966/67 und steigenden Arbeitslosenzahlen (sowohl bei Deutschen als auch bei Arbeitsmigrant:innen) verschlechterte sich merklich die Stimmung der bundesdeutschen Mehrheitsgesellschaft gegenüber Migrant:innen (Herbert 2001: 221f). Bundesdeutsche Leitmedien berichteten nun mit zunehmend negativen Konnotationen über ‚Gastarbeiter‘ (Karakayali 2008: 130f). Dieser Trend stand im Kontrast zur Anwerbepolitik: Mit dem erneuten Wirtschaftsaufschwung ab 1968 stieg auch die Zahl der Arbeitsmigrant:innen in der Bundesrepublik deutlich an. Im Jahr 1973 erreichte sie einen Höchststand von knapp 2,6 Millionen ‚Gastarbeitern‘.

Unge­be­tene Dauer­gäste

In den 1970er Jahren entwickelte sich ‚der Türke‘ in der öffentlichen Wahrnehmung zum Inbegriff des ‚Gastarbeiters‘ (Chin 2009: 81) und das damals viel beschworene „Ausländerproblem“ wurde vermehrt als „Türkenproblem“ gerahmt (Herbert/Hunn 2008: 765f). Die türkischen Staatsangehörigen stellten ab 1972 die größte nationale Herkunftsgruppe unter den Nicht-Deutschen in der Bundesrepublik. Zur Verengung des Bildes trug bei, dass Menschen aus der Türkei als die „am fremdesten angesehene Gruppe“ unter den ‚Ausländern‘ galten (Berlinghoff 2016: 965). In Reaktion auf den wirtschaftlichen Einbruch und die allgemein wahrgenommenen Krisenlagen der 1970er Jahre rückte der ‚Gastarbeiter‘ (aus der Türkei) dann als eine das Gastrecht und die vermeintliche bundesdeutsche Gastfreundschaft überstrapazierende Reizfigur in den Mittelpunkt der „Ausländerdebatte“.

Eindrücklich belegt eine auf Friedrich Schiller zurückgehende Redensart das zeitgenössische Eigenleben des Begriffs ‚Gastarbeiter‘ sowie die Bedeutungsverschiebung von Gast und Arbeit: „Der Mohr hat seine Arbeit getan, der Mohr kann gehen“ (Schiller 1783: III, 4). Die Verwendung des Begriffs ‚Mohr‘ wird in rassismuskritischer Perspektive mittlerweile abgelehnt. Tatsächlich ist das Überstülpen dieses Begriffs auf die Arbeitsmigrant:innen (aus der Türkei) kennzeichnend für die virulenten rassistischen Analogien jener Zeit: Im Dezember 1973, wenige Wochen nach dem Anwerbestopp, kritisierte die Frankfurter Rundschau noch die Ausbeutung von illegal, also undokumentiert eingereisten Arbeitsmigrant:innen auf dem Arbeitsmarkt, bevor selbigen dann die Bleibeperspektive entzogen werden sollte: „Der Türke hat im Sommer seine Schuldigkeit auch als Illegaler getan, im Winter kann er gehen.“ (Karakayali 2008: 138). Wenige Jahre später, im Jahr 1981, diente das Zitat dem Autor Peter Schütt als Aufhänger für die rhetorische Frage, ob es in der Bundesrepublik Rassismus gebe, die er mit Verweis auf lange Kontinuitätslinien von Rassismus und diskriminierenden Praktiken in der bundesdeutschen Gesellschaft bejahte (Schütt 1981). Deutlich expliziter stellte eine Zeichnung die Verbindung zu rassistischen Ausweisungsfantasien her, die ebenfalls mit „Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann g e h e n !“ übertitelt war: Eine vierköpfige Familie steht mit gepackten Koffern an einem Bahngleis. Sie blickt in Richtung eines Zuges, der die Aufschrift trägt „Köln – Ankara“. Sowohl Mutter und Vater als auch die beiden Kinder haben einen Fußabdruck auf dem unteren Rücken (DOMiD o. D.). Der metaphorische Tritt ist kennzeichnend für die Fantasien einer erzwungenen Ausweisung, eines gewaltsamen Rauswurfs der ‚Gastarbeiter‘ in Teilen der bundesdeutschen Gesellschaft.

Laut dem Google Ngram Viewer hatte das Wort ‚Gastarbeiter‘ im Deutschen ausgehend von einem steilen Anstieg ab 1979 in den Jahren 1985/86 Hochkonjunktur – sicherlich auch durch Günter Wallraffs Bestseller Ganz unten, der im Oktober 1985 erschien und der Mehrheitsgesellschaft die prekären Arbeits- und Lebensbedingungen von Migrant:innen vor Augen führte (Biess 2022). In den Folgejahren stellte der Themenkomplex ‚Asyl‘ die Diskussion um den Verbleib der ‚Gastarbeiter‘ deutlich und dauerhaft in den Schatten (Poutrus 2023). Erst 1999 erlebte der Begriff wieder einen Zuwachs an Aufmerksamkeit, der im Zusammenhang mit der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts und den vorausgehenden hitzigen Debatten stehen dürfte.

Interessanterweise verfügt der Begriff ‚Gastarbeiter‘ über kein sprachliches Äquivalent in anderen Ländern. Zwar hat sich die direkte Übersetzung guest worker in der angloamerikanischen wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der bundesdeutschen ‚Gastarbeit‘ etabliert. In der Umgangssprache einiger der einstigen bundesdeutschen Partnerländer hat sich eher eine (abgewandelte) Verwendung des deutschen Begriffs durchgesetzt, etwa das Wort gastarbajter im ehemaligen Jugoslawien (Le Normand 2021: 64–95). Im Türkischen werden die Arbeitsmigrant:innen und ihre Nachkommen als gurbetçi („Auslandstürken“) oder almancı („Deutschländer“ oder auch „der:die als Deutsche:r arbeitet“) adressiert.

Zwischen Aneig­nung und Auswei­tung

Im 21. Jahrhundert lassen sich mehrere Trends der Verwendung des Wortes ‚Gastarbeiter‘ ausmachen. Drei unterschiedliche gegenwärtige Verwendungsweisen sollen im Folgenden skizziert werden. Erstens eignen sich Migrant:innen – Menschen, deren Einwanderung auf die Anwerbeabkommen zurückgeht – und noch eher ihre Nachkommen den Begriff ‚Gastarbeiter‘ als Selbstbezeichnung an. Wie bei der Übernahme anderer Fremdbezeichnungen lässt sich diese Aneignungspraxis auch als antirassistisches Empowerment verstehen (Ha 2023). Der Rückgriff auf das Schaffen und das Erbe der ‚Gastarbeiter‘ als Pionier:innen übernimmt hier die Funktion eines kulturellen und emotionalen Referenzpunktes. Beispielsweise präsentierte die Compilation Songs of Gastarbeiter das zeitgenössische musikalische Wirken von Arbeitsmigrant:innen – speziell aus der Türkei (Vol. 1 aus dem Jahr 2014) und aus unterschiedlichen Ländern (Vol. 2 aus dem Jahr 2021). Ähnlich ist auch der Song Der Gastarbeiter des Kölner Rappers Eko Fresh aus dem Jahr 2012 einzuordnen, der eine Hommage an die Geschichte seines türkeistämmigen Großvaters ist.3 Dieser intergenerationelle Rückblick scheint sich in der Selbstbezeichnung als ‚Gastarbeiterkind‘ niederzuschlagen (Krekeler 2020). Der Bezug und der würdigende Blick auf die Familiengeschichte markiert dabei oftmals eine Geschichte des sozialen Aufstiegs.4

Gewissermaßen als Begleiterscheinung schwingt hier eine immer häufiger formulierte Kritik an den falschen und vorsätzlich beschönigenden Anreizen der bundesdeutschen Mehrheitsgesellschaft der 1960er und 1970er Jahre mit, die sich auf die Wortkomposition ‚Gastarbeiter‘ bezieht: „Gäste lässt man nicht arbeiten“ (Dündar 2021).

Zweitens hat sich die geschichtswissenschaftliche Auseinandersetzung mit den ‚Gastarbeitern‘ im 21. Jahrhundert gewandelt. Das schlägt sich auch in einem veränderten sprachlichen Umgang nieder. Um die Jahrtausendwende verwendeten große Überblickswerke den Begriff, ohne ihn in Anführungszeichen zu setzen. Sie stellten die ‚Gastarbeiter‘ additiv in eine Reihe mit anderen ausländischen Arbeitskräften in der deutschen Geschichte, etwa „Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge“ (Herbert 2001). Als die Politik- und Sozialgeschichte der Anwerbeabkommen zu Beginn der 2000er Jahre erforschbar wurde – die 30-jährige Sperrfrist staatlicher Archive war abgelaufen –, verwendeten (bis heute) einschlägige Qualifikationsschriften distanzierende Anführungszeichen (Hunn 2005). Im Zuge dieses Aufmerksamkeitsaufschwungs nutzten Autor:innen in ihren Studien den Begriff weniger als monolithische Personen- und Zeiteinheit, sondern als zunehmend (de-)konstruierbare Stationen in historischen Wandlungsprozessen (Sala 2007, Abadan-Unat 2005). In jüngster Zeit erlebt die Migrationsforschung einen erneuten Aufschwung. Historische Bezeichnungen für ausländische Arbeitskräfte erfahren dabei eine historiografische Neuperspektivierung und werden immer öfter sprachlich aufgebrochen (Zeppenfeld 2021, Goeke 2020).

Drittens hat der Begriff ein weitreichendes politisches Eigenleben entwickelt. Bei den Debatten um Migration, Flucht und den Islam seit 2015 stehen ‚Gastarbeiter‘ zwar fernab des Fokus, doch werden sie gelegentlich als historische – und mit Blick auf ihre etwaige ‚Integrationsfähigkeit‘ häufig negative – Vergleichsfolie herangezogen. So vertrat Bundeskanzlerin Angela Merkel beim TV-Duell mit ihrem Herausforderer Martin Schulz im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 etwa die Auffassung, ‚Gastarbeiter‘ seien bis heute nicht vollständig integriert (Maas 2017). Auch in tagesaktuellen Diskussionen ist der Begriff weiterhin prägend. Dort wird er verwendet, ohne einen direkten Bezug zur historischen (Kern-)Bedeutung herzustellen. Als nach den weitgehenden Reisebeschränkungen durch die Corona-Pandemie deutsche Flughäfen im Sommer 2022 unter akutem Personalmangel litten, entstand kurzerhand der Plan, diesen mit schnell zu verpflichtenden ‚Gastarbeitern‘ aus der Türkei zu überbrücken (Wulfers 2022). Journalistische Einwürfe, die diese historische Analogie kritisierten, waren nur punktuell vernehmbar (Fries 2022). Die hergestellte Verbindung des ‚Gastarbeiter‘-Begriffs mit einer neuerlichen Arbeitsmigration aus der Türkei deutet darauf hin, dass im deutschen Diskurs ‚Türke‘ und ‚Gastarbeiter‘ noch immer weitgehend deckungsgleich verwendet werden. So scheint ‚Gastarbeiter‘ nicht nur historisch stellvertretend für den ‚Türken‘ zu stehen, sondern im Umkehrschluss auch als Sammelbegriff für Migrant:innen aus der Türkei gebraucht zu werden, egal ob sie vor 1973 durch das Anwerbeabkommen, den Familiennachzug der 1970er Jahre, als politische Geflüchtete in den 1980er Jahren oder im Zuge der New Wave seit dem gescheiterten Militärputsch 2016 nach Deutschland gekommen sind. Dass bei einer kurzfristig geplanten Rekrutierung von Arbeitskräften aus Italien oder Spanien ebenfalls die ‚Gastarbeiter‘-Analogie derart stark bemüht worden wäre, darf zumindest bezweifelt werden.

Anders gelagert ist der deutsche Diskurs über ‚Gastarbeiter‘ anderer Länder, etwa in Katar zu Zeiten des Stadionbaus für die Fußballweltmeisterschaft der Männer 2022. In der deutschen Betrachtung wurden diesen ‚Gastarbeitern‘ – sie kamen aus Nepal, Bangladesch, Indien oder aus afrikanischen Staaten – Arbeits- und Menschenrechte verwehrt (Daniel 2022). Anders als in der eigenen, bundesdeutschen Tradition steht ‚Gastarbeiter‘ in diesem Kontext nicht in der Funktion der vorsätzlichen Beschönigung, sondern benennt im Gegenteil menschenunwürdige Arbeitsbedingungen, die immer wieder Vergleiche zur Sklaverei provozierten – nicht zuletzt wegen der tausenden Todesopfer auf den Baustellen (Rauss/Spandick 2021).

Fazit

Der Begriff ‚Gastarbeiter‘ verfügt über eine eigene Geschichte, die weit vor die Zeit der bundesdeutschen Anwerbeabkommen zurückreicht – und das, obwohl die Begrifflichkeit rückblickend eindeutig die staatlich organisierte Arbeitsmigration historisch zu benennen scheint. Dass dieser Schein trügt, zeigt die Tatsache, dass das mit dem Begriff bezeichnete Phänomen und die Zeit seiner Verwendung keinesfalls zusammenfallen. Denn während die ‚Gastarbeit‘ exakt auf die Jahre 1955 bis 1973 datiert werden kann, prägte der Begriff den Diskurs bottom up erst ab Beginn der 1960er Jahre – dann aber mit wachsender Relevanz bis in die späten 1980er Jahre hinein. Auch im 21. Jahrhundert ist ‚Gastarbeiter‘ noch immer ein prägender Begriff in politischen Debatten – sowohl als historische Vergleichsfolie im Zuge der „Flüchtlingskrise“ 2015 als auch mit neuen Aufladungen in gegenwärtigen Diskussionen versehen. Die Anwendung reicht dabei von einer sprachlichen Aneignung der ‚Gastarbeiter‘-Nachkommen als Zeichen antirassistischen Empowerments bis hin zu (bewussten) Bedeutungsverschiebungen im Kontext der Bewertung von Menschenrechtsverletzungen im Ausland. An dieser Spannbreite von Verwendungsvarianten zeigt sich, wie unstet und wechselhaft die Bedeutung des Begriffs ist.

Lite­ra­tur

Zum Weiterlesen

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Zitierte Literatur

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Fußno­ten

  1. 1

    Kritisch zu dieser Wortkomposition der Essay (Dündar 2021).

  2. 2

    Übersetzt: „die unerwartete Rückkehr von Rasse“. Konzeptionell zu race bzw. Rasse (Alexopoulou 2023).

  3. 3

    Zu seiner Überraschung entdeckte er diesen Song im Jahr 2021 als Quelle zum Themenbereich Arbeitsmigration in einem deutschen Schulbuch wieder (Kölner Stadtanzeiger vom 15.11.2021) – allerdings nicht etwa in einer Unterrichtseinheit zur Nachkriegsgeschichte, sondern im Kapitel „Osmanisches Reich und Türkei“.

  4. 4

    Ein Appell für mehr Respekt von ‚Gastarbeiter‘-Nachfahr:innen gegenüber ihren Eltern und Großeltern hingegen bei Ayata, Imran (2021): „Nur für geladene Gäste“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 24.10.2021.

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