19 Grenze

ein beitrag von

  • Maurice Stierl
  • Bernd Kasparek

Eine Antwort auf die Frage zu geben, was eine Grenze ist, gestaltet sich schwieriger, als es auf den ersten Blick scheinen mag. Auch wenn der Begriff ‚Grenze‘ Eindeutigkeit suggeriert, so ist er doch gleichzeitig ambivalent, wandelbar und wird ganz unterschiedlich eingesetzt. Weder das Definieren des Begriffs der Grenze noch die Verortung der Grenze als solcher sind daher leichte Unterfangen. Der Beitrag wird deswegen die Frage nach der Grenze nicht auf grundsätzliche Art klären. Vielmehr werden wir uns dem Begriff von verschiedenen Richtungen und auf unterschiedlichen Ebenen nähern. Wir beginnen mit einem kursorischen Versuch der Begriffseinordnung. Dies auch, um zu zeigen, dass der Erkenntnisgewinn durch eine rein begriffsanalytische Herleitung überschaubar bleibt. Eine historische Herangehensweise betrachtet imperiale, koloniale und postkoloniale Grenzen. Nach einem Blick auf die Herausbildung der europäischen Grenze schließt der Beitrag mit Überlegungen zur Bedeutung und Funktion von Grenzen in der transnationalen Regulierung von Migration. Die Frage, die uns zu Erkenntnissen über den Begriff Grenze führt, ist nicht: Was ist eine Grenze?, sondern vielmehr: Was tut eine Grenze?

Einlei­tung

Ein Inventar der Migrationsbegriffe wäre ohne einen Eintrag zum Begriff der Grenze unvollständig.1 Denn, zugespitzt formuliert, bringt erst die Grenze die Migration hervor. Ohne Grenze, so scheint es zumindest, keine Migration. Dies gilt nicht nur in definitorischer Hinsicht, da Migration im Allgemeinen als eine Form menschlicher Mobilität verstanden wird, die Grenzen überschreitet und dabei nicht bloß vorübergehend ist. Jenseits dieses formalen Verständnisses korrespondiert unsere Zuspitzung jedoch auch mit einer gesellschaftlich dominanten Wahrnehmung. Insbesondere in Europa, aber zunehmend auch in anderen Regionen der Welt, wird Migration vermehrt im Kontext einer Grenze problematisiert.

Grenzen werden als vermeintlich probate Mittel dargestellt, um Migration entweder zu steuern oder ganz zu unterbinden. Zudem wird die Transgressivität der Migration – also der Umstand, dass Praktiken der Migration notwendigerweise immer wieder im Widerspruch zu gültigen Normen stehen – oftmals an Grenzen wahrnehmbar. Dort wird Migration entweder als menschliche Tragödie oder als Krise und Spektakel sichtbar. Die Grenze scheint also zentral für die Hervorbringung der Migration zu sein. Dabei ist die Grenze nicht ursächlich für Akte menschlicher Mobilität, sondern für die Kategorisierung einer bestimmten, dem Nationalstaat äußerlichen Form der menschlichen Mobilität als Migration.

Auch wenn der Begriff ‚Grenze‘ Eindeutigkeit suggeriert, so ist er doch gleichzeitig ambivalent, wandelbar und wird ganz unterschiedlich eingesetzt. Tatsächlich lässt sich die Bedeutung des Begriffs schwer bestimmen, wird er doch genutzt, um so gut wie jede Form der Differenz zu markieren und fast jedes Ergebnis einer Kategorisierung zu bezeichnen. Der „Triumphzug“ des Begriffs ist laut Stefan Böckler (2003) auch dessen nahezu beliebiger Verwendung geschuldet. In seinem Beitrag zum Archiv der Begriffsgeschichte fragt Böckler, ob ‚Grenze‘ gar ein Allerweltswort sei, also ein Wort, „das tendenziell ‚von aller Welt‘ für die ‚Beschreibung aller Welt‘ verwendet“ werden könne (ebd.: 176). Zugleich ist der Begriff als „Grundbegriff der Moderne“ (ebd.: 167), wie es Böckler anhand seiner wort- wie sozialgeschichtlichen Untersuchung nahelegt, eng verbunden mit der Herausbildung moderner Nationalstaaten und ihrer ‚Identitäten‘, der Hervorbringung des Individuums sowie der fortschreitenden Arbeitsteilung in der Gesellschaft.

Was also ist eine Grenze? Dieser Beitrag ist kein Versuch, diese Frage auf grundsätzliche Art zu klären. Solch ein Unterfangen wäre dem französischen Philosophen Étienne Balibar zufolge auch schlicht absurd. In seinem bekannten Aufsatz „What Is a Border?“ verweist er auf die drohende Zirkularität eines Versuchs der Begriffsdefinition:

„The idea of a simple definition of what constitutes a border is, by definition, absurd: to mark out a border is, precisely, to define a territory, to delimit it, and so to register the identity of that territory, or confer one upon it. Conversely, however, to define or identify in general is nothing other than to trace a border, to assign boundaries or borders […]. The theorist who attempts to define what a border is is in danger of going round in circles, as the very representation of the border is the precondition for any definition.“ (Balibar 2002: 76)

Statt uns im Kreis zu drehen, wollen wir uns dem Begriff auf verschiedene Weisen und auf verschiedenen Ebenen nähern. Zunächst beginnen wir mit einer kursorischen Begriffseinordnung, wobei schnell deutlich wird, dass eine rein begriffsanalytische Herleitung nicht nur ein schwieriges Unterfangen ist, sondern auch der Erkenntnisgewinn überschaubar bleibt. Wie Christoph Kleinschmidt bemerkt, erschließt sich die Semantik der Grenze viel eher „anhand ihrer jeweiligen Verfahren und Anwendungsweisen“ (Kleinschmidt 2014). Daher betrachten wir das „doing borders“ (Hess/Kasparek/Schwertl 2018) zunächst in Bezug auf den Imperialismus, Kolonialismus und Postkolonialismus, anschließend mit Blick auf den europäischen Integrationsprozess und zuletzt hinsichtlich der transnationalen Regulierung von Migration.

Begriffs­ge­schicht­li­cher Einord­nungs­ver­such

Ein Beitrag zur Grenze kommt dennoch nicht darum herum, dem ersten Auftauchen des Begriffs nachzuspüren. Sowohl Böckler als auch Alexander Demandt (2020) weisen darauf hin, dass das deutsche Wort ‚Grenze‘ slawischen Ursprungs ist. Nach Demandt findet sich ein erster Beleg des Wortes granica in einer Urkunde des Herzogs Kasimir I. von Pommern aus dem Jahr 1174, in der die Demarkation eines Grundstücks beschrieben wird. Der Begriff der Demarkation verweist dabei auf das altdeutsche Wort ‚Mark‘, das ebenfalls ‚Grenze‘ bedeutet. Durch Martin Luthers Bibelübersetzung, in der Grenze „vorwiegend einen territorialen Einschnitt […] meinte, der einen Besitzstand angibt“ (Kleinschmidt 2014), nahm die Karriere des Begriffs im 16. Jahrhundert Fahrt auf.

Über die Jahrhunderte wandelte und erweiterte sich die Begriffsverwendung. Kleinschmidt skizziert verschiedene „Bedeutungsvarianten für das Liminale“ und zeigt auf, dass Grenze zwar als (gedachte) Linie verstanden wird, zugleich aber auch „eine Vorstellung ihrer Überschreitung nach sich zieht“ (ebd.). Dies sei auch einer anderen begrifflichen Herkunft geschuldet. Kleinschmidt nach kann der Begriff auch „mit dem germanischen Wort ‚Granne‘ in Verbindung gebracht“ werden, „das mit ‚Borste, Stachel an Mensch, Tier u. Pflanze‘ übersetzt wird und im Mittelhochdeutschen sogar nur die Haarspitze meint“ (ebd.). In diesem Sinne sei eine Grenze „etwas, das nicht wirklich einem Objekt (hier: dem Körper) zugehört, aber auch noch nicht ganz von ihm unterschieden ist“ (ebd.). Auch wenn der Begriff der Grenze Eindeutigkeit suggeriert, verweist seine Begriffsgeschichte auf Ambiguität. Die Grenze trennt zwar, markiert aber jeweils auch eine Zugehörigkeit und zeigt sich insbesondere im Moment ihrer Überschreitung.

Auch der lateinische Begriff limes, aus dem ein anderes Wort für Grenze hervorging, zeugt von dieser Mehrdeutigkeit. Limes bezeichnet Grenzwälle, die vom Römischen Reich vom 1. bis 6. Jahrhundert n. Chr. angelegt wurden. Jenseits des limes befand sich das Barbaricum, ein von ‚Barbaren‘ bewohntes Gebiet. Die limites bewirkten aber keine strikte Abgrenzung, vielmehr entstanden aus den Grenzübergängen, die gleichermaßen als Marktplätze fungierten, oftmals prosperierende Städte. Die These der Grenze als Kontaktzone findet sich auch in Peter Heathers Werk Empires and Barbarians (2010), das die Ränder des Römischen Reiches als eine immens dynamische Zone der Konflikte, aber auch der Kooperation zeichnet. Auffallend ist in seiner Darstellung, wie das Römische Reich Grenzziehungsprozesse nutzte, um seine Beziehungen zu den direkt angrenzenden Gebieten zu verwalten. Dies beinhaltete Tributzahlungen an die Bevölkerung jenseits der Grenze, um dort den Frieden zu wahren, Grenzbegradigungen wie auch immer wieder die Inkorporation von Bevölkerungen jenseits der limites.

Eine enge Koppelung zwischen Grenze und Territorium bestand weder im Römischen Reich noch im mittelalterlichen Feudalismus. Streng demarkierte Territorien existierten damals noch nicht, Kontrolle wurde vielfach durch die Mobilität und Anwesenheit des Regenten hergestellt. Die moderne Kongruenz von Territorium, Grenze, Bevölkerung und Staat ergab sich erst im Verlauf eines langen Prozesses (ausführlich dazu Sassen 2008; Maier 2016). Eine wichtige Entwicklung in dieser Hinsicht stellte das Ende des Dreißigjährigen Krieges durch den Westfälischen Frieden (1648) dar, aus dessen Ordnung sich das sogenannte Westfälische System entwickelte. Dieses System, bis heute grundlegendes Ordnungsprinzip der internationalen Politik, postuliert Staaten als souverän, also keiner höheren Gewalt unterworfen (Souveränitätsprinzip) sowie klar begrenzt (Territorialprinzip). In diesem System fungiert die Grenze als Demarkierung des souveränen Geltungsbereichs, des unbegrenzten Gewaltmonopols des Staates. Der Nationalismus, der im späten 18. Jahrhundert mit den bürgerlichen Revolutionen zunehmend hegemonial werden, das Europa des 19. Jahrhunderts maßgeblich prägen und die alten Reiche zerstören wird, bringt die Nationalstaaten Europas hervor.

Doch schon in ihrer Entstehungsgeschichte zeigt sich, dass das, was wir im vorherigen Absatz kursorisch und idealtypisch skizziert haben, nie mit der Realität im Einklang stand. Imperiale und koloniale Projekte, umkämpfte historische Gebietsansprüche, Enklaven und Exklaven, divergente nationale Erzählungen, ethnische Minderheiten, Mobilitäten und Migrationen forderten die vermeintliche Klarheit der unmittelbaren Koppelung von Staat, Bevölkerung und Territorium immer wieder heraus, auch lange nach dem Westfälischen Frieden. Grenzen und Grenzziehungen waren und bleiben Mittel, diese Identität beständig zu (re-)produzieren und auch gewaltvoll durchzusetzen. Die Dominanz eines Verständnisses von Grenzen als vermeintlich klaren Linien, die souveräne Nationalstaaten scheinbar sauber voneinander separieren und in ein internationales System ordnen, ist Ergebnis eines langen Prozesses. Wenn also in den heutigen migrationspolitischen Debatten behauptet wird, durch den Ausbau oder die Schließung von Grenzen ließe sich Migration schnell und wirksam steuern und kontrollieren, so lebt darin der gewaltvolle Anteil der Geschichte der Grenze fort.

Impe­ri­ale, kolo­ni­ale und post­ko­lo­ni­ale Gren­zen

Auch Dank postkolonialer Theorien und Forschungen mehrt sich Kritik an linearen Erzählungen über die Entwicklung nationalstaatlicher Grenzen als Resultat des Westfälischen Friedens. Diese würden die Geschichte und Rolle des europäischen Imperialismus und Kolonialismus und ihre Folgewirkungen unterschlagen. Laut Ina Kerner ist „die Idee einer ‚westfälischen‘ Welt“ ein „hochgradig eurozentrische[s] Konstrukt“ (Kerner 2019: 209). Das Ziehen von Grenzen sei ein „Kerngeschäft des europäischen Kolonialismus“ gewesen, und zwar innerhalb kolonialisierter Gesellschaften – „in der Regel unter Zuhilfenahme ethnischer, religiöser oder auch rassentheoretischer, in jedem Falle aber rassistischer Differenzpostulate“ (ebd.: 204).

Imperiale und koloniale Herrschaften produzierten neue Mobilitätsbeschränkungen und Grenzziehungen in nahezu allen Teilen der Welt. Sie prägen auch heute noch postkoloniale Grenzen, wie beispielsweise ein Blick auf die Staaten Afrikas verdeutlicht:

„Wie man besonders an der politischen Karte Afrikas sieht, die tatsächlich teilweise mit dem Lineal gezeichnet wurde, und zwar während der Berliner Kongo-Konferenz in den Jahren 1884–1885, sind viele Landesgrenzen heutiger Postkolonien nicht das Ergebnis souveräner und gar demokratischer Staatsbildungsprozesse, sondern extern diktiert.“ (Ebd.: 209)

Das vorkoloniale Afrika war laut Achille Mbembe zwar mitnichten grenzenlos, jedoch waren Grenzen stets porös und durchlässig. Die koloniale Aufteilung Afrikas und die sich verfestigenden Begrenzungen hätten den Kontinent in einen „riesigen Raum der Einsperrung“ („massive carceral space“) verwandelt und grenzüberschreitende Mobilität – Motor sozialer, ökonomischer und politischer Transformation – eingeschränkt (Mbembe 2018).

Gleichzeitig verdeutlichen koloniale „Vergrenzungen“ (Kerner 2019: 208) die Vielschichtigkeit, Multilokalität und Veränderlichkeit von Grenzen, auch lange nach dem Westfälischen Frieden, der nur vermeintlich Grenzen als eindeutige nationalstaatliche und territoriale Demarkierungen etablierte. Die koloniale Entstehungsgeschichte der Europäischen Union, die ihrem Selbstverständnis als nicht- oder gar anti-koloniales Projekt widerspricht, veranschaulicht dies. Da drei der sechs Gründungsländer der 1957 gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu jener Zeit Kolonialmächte waren, befanden sich laut Peo Hansen und Stefan Jonsson (2017: 11f.) drei Viertel des Territoriums der neuen europäischen Gemeinschaft außerhalb des europäischen Kontinents. Hansen und Jonsson zufolge war »Eurafrika«, also die Inkorporation von Teilen Afrikas und ihrer Ressourcen in die Errichtung eines geopolitischen und wirtschaftlich starken europäischen Machtblocks, ein zentrales Anliegen der Gründungsväter der europäischen Gemeinschaft und spielte daher eine wichtige Rolle im europäischen Integrationsprozess.

Auch Gurminder Bhambra veranschaulicht die Ausdehnung und Wandlungsfähigkeit von Grenzen anhand der (post-)kolonialen Geschichte der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG):

„Während sich die Grenzen der Europäischen Union [sic] bis 1962 mit der Unabhängigkeit der meisten afrikanischen Länder von der europäischen Herrschaft auf die Nordseite des Mittelmeers zurückzogen, kehrten sie mit dem Beitritt Spaniens 1986 und der Aufnahme seiner afrikanischen Kolonien in die EU wieder nach Afrika zurück […]. Mit dem Beitritt des Vereinigten Königreichs im Jahr 1973 dehnten sich die Grenzen der EU weiter bis nach China und zum Pazifischen Ozean aus. […] Diese territorialen Beteiligungen stehen im Widerspruch zu den typischen Darstellungen der Europäischen Union als kongruent mit Europas gemeinhin wahrgenommenen geografischen Grenzen.“ (Bhambra 2009: 72)

Gleichzeitig ist es wichtig, auf den postkolonialen Nationalismus hinzuweisen, der nach Nandita Sharma erst dazu führte, dass Grenzen, die der Kontrolle von Mobilitäten und Migrationen dienten, zum zentralen Merkmal moderner Nationalstaaten wurden. Sharma spricht von dem Einzug der „Hegemonie nationaler Formen der Staatssouveränität“ nach dem Zweiten Weltkrieg (Sharma 2020: 3). Im Zuge der „Nationalisierung von Staatssouveränität“ (ebd.: 5) wurde das Verständnis von Grenzen als Mechanismus zur Einteilung in territoriale, souveräne und nationalstaatliche Einheiten sukzessiv globalisiert. Während imperiale Ausreisekontrollen weitgehend abgeschafft wurden, beschränkten Nationalstaaten zunehmend die Einreise von Nicht-Staatsangehörigen und produzierten damit Migrant:innen als deportierbare Außenseiter:innen nationaler Gesellschaften, als „people out of place“ (ebd.: 6).

Das Vermächtnis kolonialer und imperialer Grenz- und Mobilitätsregime bleibt auch heute noch auf vielschichtige Weise bestehen. Neben dem Fortbestehen vieler kolonial gezogener Grenzen verweist etwa Joe Turner (2020) auf die Kontinuitäten zwischen vergangenen kolonialen und heutigen postkolonialen und nationalstaatlichen Mobilitätsregulierungen, die auf einer Hierarchisierung von Menschen und rassifizierten Kategorien basieren. Zudem erkennt Turner in heutigen Grenzpraktiken Kontrollstrategien, die zu Zeiten des Kolonialismus entwickelt und umgesetzt worden seien.

Auch prägen kolonial bedingte Mobilitäten heutige Verhältnisse und Gesellschaften. Der Siedlungskolonialismus, durch den etwa 60 Millionen Europäer:innen im 19. Jahrhundert in kolonialisierte Gebiete migrierten, ansässige Bevölkerungen vertrieben und enteigneten, hat tiefe Spuren hinterlassen und trägt laut Bhambra (2022) nach wie vor zu globalen Ungleichheiten bei. Zudem zeugen Migrationen aus den einstigen Kolonien in die früheren europäischen Machtzentren von der kolonialen Vergangenheit und einer postkolonialen Gegenwart. Die postkoloniale migrantische Präsenz in Europa „erinnert uns tagtäglich an die Räume und Praktiken der kolonialen Vergangenheit und die Notwendigkeit eines kritischen Verständnisses der postkolonialen Gegenwart (und Zukunft)“ (Mains et al. 2013: 132). Diese Verflechtungen werden durch eine Losung auf den Punkt gebracht: „We are here because you were there!“ (Ambalavaner Sivanandan, zit. n. Srilangarajah 2018)

Euro­pä­i­sierte Gren­zen und Grenz­re­gime

Ein Blick in die Geschichte zeigt also, dass Grenzen vielfältige und komplexe Funktionen haben. Sie sind auch stets im Wandel. Dies verdeutlicht auch der europäische Integrationsprozess. Die Entstehungsgeschichte der Europäischen Union ist eng verflochten mit weitreichenden Grenztransformationen. Während (post-)koloniale Grenzen kaum ins Selbstverständnis der Union eingehen, ist die dominante Erzählung eine der Überwindung von (nationalen) Grenzen – denn diese standen den Bewegungsfreiheiten entgegen.

Wie William Walters und Jens Henrik Haahr (2005) herausgearbeitet haben, bezogen sich die Römischen Verträge von 1957, die die Europäischen Gemeinschaften begründeten, nicht auf liberal-demokratische Freiheiten, wie sie etwa in der US-amerikanischen Unabhängigkeitserklärung deklariert werden. Vielmehr postulierten sie vier Bewegungsfreiheiten als Grundfreiheiten, welche die freie Zirkulation von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Personen auf dem Kontinent gewährleisten und dadurch sowohl den innereuropäischen Frieden als auch den wirtschaftlichen Aufschwung sichern sollten. Mit Blick auf den europäischen Integrationsprozess spricht Steffen Mau von einem „qualitative[n] Wandel der Bedeutung von Grenzen zwischen Staaten“ im Zuge einer „Deinstitutionalisierung der Binnengrenzen und der Aufwertung der Außengrenzen der Europäischen Union“ (Mau 2006: 115, 119; ausführlich dazu Oltmer 2021).

Auch wenn Grenzen im europäischen Projekt grundsätzlich negativ bewertet wurden (Stierl 2020), konnten sie keineswegs einfach beseitigt werden. Vor allem das polizeiliche Kontrollpotenzial an den (vermeintlichen) Rändern der Souveränität erwies sich in den 1970er Jahren als zu wichtig für die Nationalstaaten, weshalb Bestrebungen zur Abschaffung der Binnengrenzen in Europa zunächst scheiterten (Zaiotti 2011; Kasparek 2021). Erst die Schengener Abkommen von 1985 und 1990, die außerhalb der Europäischen Gemeinschaften entstanden, führten 1995 zur Abschaffung der Binnengrenzkontrollen zwischen den teilnehmenden Staaten. Schlüssel zu diesem politischen Erfolg waren die sogenannten Kompensationsmaßnahmen, die dem Kontrollverlust auf nationaler Ebene entgegenwirken sollten. Gemeinsame Visums-Listen führten zu einer strikteren Kontrolle der Einreise von Drittstaatsangehörigen und überhaupt wurde die gemeinsame Außengrenze des Schengener Raums ausgebaut und in ihrer Bedeutung für das europäische Projekt aufgewertet. Gleichzeitig wurden Polizeikontrollen jenseits nationaler Grenzen ermöglicht und das polizeiliche Fahndungspotenzial durch die Schaffung einer paneuropäischen Fahndungsdatenbank, das Schengener Informationssystem (SIS), erhöht.

Eine weitere Veränderung der Grenze in Europa betrifft ihre Institutionen. Wie wir eingangs beschrieben haben, hat die Grenze verschiedene Funktionen. Dementsprechend versammelte die Grenze immer auch verschiedene Institutionen. Mit der Europäisierung der Grenzpolitiken durch den Vertrag von Amsterdam (1997/1999) entwickelte sich die Politik der sogenannten integrierten Grenzverwaltung (integrated border management). Diese zielte darauf ab, die verschiedenen an der Grenze aktiven Institutionen zu koordinieren, gegebenenfalls sogar in einer übergeordneten Institution zu integrieren. Als gegenläufige Entwicklung lässt sich jedoch ebenso für das Jahrzehnt nach Abschluss des Vertrags von Amsterdam festhalten, dass es zu einer Multiplikation der Grenzakteure kam. Europäisierung bedeutete nicht, dass die nationalen Grenzinstitutionen, insbesondere die Grenzschutzpolizeien, durch eine Supra-Institution abgelöst werden sollten, sondern dass sie in einem größeren, europäischen Ensemble harmonisiert werden sollten. Neue Akteure stießen hinzu, wie etwa zwischenstaatliche und internationale Organisationen, Think-Tanks, Nichtregierungsorganisationen und so weiter, die auf unterschiedliche Weise Teil dieses Ensembles wurden.

Diese Entwicklungen führten dazu, dass zunehmend von einem europäischen Grenz- und Migrationsregime gesprochen wurde (Forschungsgesellschaft Flucht und Migration 1995; Sciortino 2004; Karakayalı/Tsianos 2005; Hess/Kasparek 2010; Pott/Rass/Wolff 2018; Stierl 2020). Es handelt sich dabei um ein Aggregat einer Vielfachheit von Akteuren, die nur schwach hierarchisch geordnet sind und keiner zentralen Logik unterliegen. Regime-Perspektiven betonen den ‚Netzwerkcharakter‘ gegenwärtiger Grenzregime, die als Geflecht von Grenzakteuren und -praktiken Migration zu regulieren und zu steuern versuchen. Die Herausbildung der europäischen Grenzschutzagentur Frontex als Netzwerk-Akteur steht paradigmatisch für diese Entwicklung (Kasparek 2021). Weit mehr als eine eindeutige (territoriale) Linie wird die Grenze durch die Regime-Perspektive „als ein dynamisches Konflikt- und Aushandlungsverhältnis unterschiedlichster […] Akteure“ verstanden (Hess/Kasparek 2010: 248). Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass sich mit der Europäisierung der Grenzpolitiken im Anschluss an Schengen die europäische Grenze2 zu einem eigenständigen Ort der Kontrolle von und Verfügung über Migration entwickelt hat.

Gren­zen und der trans­na­ti­o­nale Raum der Migra­tion

Es wird deutlich, dass weder das Definieren des Begriffs der Grenze noch die Verortung der Grenze als solcher leichte Unterfangen sind. Auch wenn Grenzen weithin und weiterhin als klare territoriale Demarkationen imaginiert werden, zeigen sie sich doch als ausgesprochen vielschichtig und wandelbar. Zwar haben sich Vorstellungen einer sich im Zuge der beschleunigenden Globalisierung nach dem Ende des Kalten Krieges entgrenzenden oder gar grenzenlosen Welt nicht bewahrheitet. Prozesse der De- und Reterritorialisierung haben jedoch weitere Transformationen von Grenzen herbeigeführt.

Das interdisziplinäre Forschungsfeld der Border Studies hat eine Vielzahl von neuen Konzepten geprägt, die die Komplexität der Grenze analytisch zu fassen suchen. Neben den Grenzregimen sind Konzepte wie „borderscape“ (Perera 2007), „borderland“ (Balibar 2009) oder „borderzone“ (Squire 2011) entstanden, die die vermeintliche Natürlichkeit und Linearität von Grenzen hinterfragen. Grenzen werden diesen Konzepten nach durch Praktiken, Infrastrukturen und das Zusammenwirken verschiedener Akteure verhandelt, was Chris Rumford als „borderwork“ bezeichnet (Rumford 2006). Noel Parker und Nick Vaughan-Williams sprechen gar von einer „border performance“, durch die Grenzen kontinuierlich (re-)produziert werden (Parker/Vaughan-Williams 2012).

Wie lassen sich nun diese Konzepte der Grenze in Bezug auf die Migration denken? Aufgrund der engen geschichtlichen Bindung zwischen der Grenze und dem Nationalstaat ließe sich argumentieren, dass die Grenze die Migration hervorbringt. Die Grenze wandelt Mobilitäten in Migrationen, da sie auf diese einwirkt, sie kategorisiert, sie beschleunigt oder aufhält. Es lässt sich also über die rein definitorische Produktion der Migration durch die Grenze, wie wir sie in der Einleitung skizziert haben, hinausgehen. Doch diese Perspektive läuft Gefahr, einen ‚methodologischen Nationalismus‘ (Wimmer/Glick Schiller 2002) zu reproduzieren, die Welt also aus der Perspektive eines solchen Staates zu sehen und die Ordnung der Nationalstaaten dabei zu naturalisieren und als unveränderbar darzustellen.

Die Transnationalismusforschung hat herausgearbeitet, dass Migration nicht lediglich die Bewegung aus einem Nationalstaat in einen anderen Nationalstaat ist (Basch/Glick Schiller/Szanton Blanc 1994; Portes 1999; Pries 2004 u. 2022). Vielmehr erzeugen Migrationsbewegungen transnationale soziale Räume, die durch in ihnen bestehende Beziehungen und Praktiken aufgespannt werden. Aus einer Perspektive, die die Welt auch als eine Multiplizität von transnationalen Räumen der Migration versteht, ist das Verhältnis zwischen Migration und Grenze auf den Kopf gestellt. Die Grenze ist nun nicht mehr Demarkation und Definition des Raumes. Vielmehr stellen Grenzen dann Zonen dar, in denen Nationalstaaten in den transnationalen Raum der Migration intervenieren. In diesem Verständnis ist die Grenze vor allem Interventionsmittel, Kontrolltechnologie oder allgemeiner eine Regierung der Migration.

Diese Perspektivierung ermöglicht zu erklären, warum der Begriff der Grenze notwendigerweise unscharf ist und verschiedene Bedeutungen beinhaltet. Grenze ist die beständige Arbeit, vielfältiger Mobilitätsphänomene regulativ habhaft zu werden: die Verhinderung irregulärer Migration, die Registrierung schutzsuchender Personen, die Organisierung (temporärer) Arbeitsmigration, die Beschleunigung des internationalen Tourismus, die Vorzugsbehandlung von Vielreisenden etc. Diese Praktiken müssen der Bandbreite menschlicher Mobilitäten angemessen sein. Dies resultiert in einer Vielzahl von Praktiken und Infrastrukturen, die unter dem Begriff der Grenze gebündelt werden. Ein eindimensionales Verständnis der Grenze, demzufolge sie schlichtweg mit einer nationalen Territorialität korrespondiert, vermag die Vielschichtigkeit der Grenze, die sich aus ihrem Gegenüber der Migration ergibt, nicht zu fassen.

In seinem Werk Politics and the Other Scene rief Balibar dazu auf, die „falsche Einfachheit einiger eindeutiger Begriffe umzustoßen“ (Balibar 2002: 76). Ihm zufolge gehört der Begriff der Grenze zu diesen vermeintlich eindeutigen Begriffen, die problematisiert werden sollten, nicht zuletzt da eine allgemeingültige Bestimmung des Begriffs unmöglich sei. Statt die Grenze also ein für alle Mal definieren zu wollen, ist dieser Inventarbeitrag der Versuch, auf ihre Ambivalenz und Vielschichtigkeit und ihr komplexes Zusammenspiel mit der Migration hinzuweisen. Die Frage, die sich also stellt, lautet nicht: Was ist eine Grenze?, sondern vielmehr: Was tut eine Grenze?

Fazit

Der Begriff der Grenze muss, wie wir gezeigt haben, also zwangsläufig ambivalent und schillernd bleiben. Das macht es auch schwierig, die Frage zu beantworten, ob eine Welt ohne Grenzen erstrebenswert und umsetzbar ist. Die beständige Strahlkraft dieser Utopie einer von Grenzen befreiten Welt ergibt sich vor allem aus der Beobachtung, dass Grenzen immer wieder Orte systematischer und rassistischer Gewalt, Entrechtung und Willkür werden – damit zugleich aber auch Orte des Widerstands (Stierl 2019). Wenn wir die Grenze jedoch, wie Sandro Mezzadra und Brett Neilson, als „ein Gemenge sozialer Beziehungen“ verstehen (Mezzadra/Neilson 2013: 267), dann wird eine Vorstellung der Grenze als eines abzuschaffenden Objekts ihrer Ambivalenz und Vielschichtigkeit nicht gerecht.

In der Einleitung dieses Beitrags haben wir auf die enge Kopplung zwischen dem Konzept der Grenze und der Kategorie der Migration hingewiesen. Unser Vorschlag, nach der Arbeit der Grenze zu fragen, legt offen, dass nicht alle, sondern nur bestimmte Personen und Bevölkerungsgruppen der Gewalt von Grenzen ausgesetzt sind. Dies, um ihnen das Recht auf Rechte (Arendt 1958) abzusprechen und Freiheiten zu nehmen. Der polysemische Charakter der Grenze bedeutet, dass verschiedene Individuen und Bevölkerungsgruppen durch Grenzpraktiken unterschiedlich eingeschränkt oder befähigt werden, also „verschiedene Erfahrungen mit der Justiz, der Administration, Polizei und Grundrechten“ machen, abhängig von ihrer sozialen Klasse, wie Balibar (2002: 81) schreibt, aber auch entlang von Achsen der Rassifizierung und der Vergeschlechtlichung (Heller/Pezzani/Stierl 2022).

An den Grenzen sehen wir die Produktion von ‚people out of place‘, Menschen, die keine Bürger:innen-Subjekte sind. Die Beziehung zwischen der Grenze und denjenigen, die sich ihrer gewaltvollen Durchsetzung ausgesetzt sehen, ist keine demokratische. Dies ist heute umso augenscheinlicher denn je. Dieser Despotismus der Grenze erklärt, warum die Figur der Grenze so verlockend, ja fast schon emblematisch für den neuen Autoritarismus ist, der sich vor allem auf dem Gebiet der Migrationspolitik zeigt. Die Antwort auf die rechte Fetischisierung der Grenze muss nicht unbedingt ihre Abschaffung sein, auf jeden Fall aber ihre Demokratisierung.

Lite­ra­tur­ver­zeich­nis

Zum Weiterlesen

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Zitierte Literatur

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Fußno­ten

  1. 1

    Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – SFB 1604 – 501120656.

  2. 2

    Schreiben wir ‚europäische Grenze‘, so beziehen wir uns meistens auf die Grenze des Schengenraums. Dieser ist der maßgebliche politische Raum für die Regulierung der Migration nach Europa und stellt gegenwärtig die einzige Grenzformation auf dem Kontinent dar, die durch das Attribut ‚europäisch‘ adäquat beschrieben ist. Der Schengenraum ist nicht identisch mit dem Raum der Europäischen Union, da er weder alle Mitgliedstaaten der EU umfasst, noch alle Schengen-Mitglieder EU-Mitgliedstaaten sind. Eine Verengung des Begriffs ‚Europa‘ auf die Europäische Union ist damit nicht gemeint.

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