28 Migra­ti­ons­hin­ter­grund

ein beitrag von

  • Anne-Kathrin Will

Seit der Jahrtausendwende wird die Bevölkerung in Deutschland anhand des sogenannten Migrationshintergrundes unterschieden. Seitdem gehört der Begriff zum Standardvokabular der politischen und medialen Kommunikation. Einen ‚Migrationshintergrund‘ haben – abhängig von der Definition – eingewanderte Menschen, Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Menschen, deren Eltern einwanderten oder ausländische Staatsangehörige sind oder waren. Im Bildungsbereich haben ihn auch Kinder und Jugendliche, die zuhause eine andere Sprache als Deutsch sprechen. Keinen ‚Migrationshintergrund‘ haben dagegen alle, auf die diese Kriterien nicht zutreffen.
Mit den Daten des jährlich erhobenen Mikrozensus bildet die amtliche Bevölkerungsstatistik einen ‚Migrationshintergrund‘, in dem Menschen, die selbst und deren beide Elternteile schon als Deutsche geboren wurden, keinen ‚Migrationshintergrund‘ haben. Dadurch rückt Abstammung ins Zentrum der Definition. Dem Begriff ‚Migrationshintergrund‘ haftet zudem eine Defizitorientierung an, die für die Beschäftigung mit der ausländischen Bevölkerung schon in den 1980er und -90er Jahren charakteristisch war und die ‚Migrationshintergrund‘ sozusagen erbte. Anfängliche Hoffnungen darauf, mit der Einführung eines neuen Begriffs und den deutlich höheren Zahlen würde akzeptiert, dass Einwanderung auch für die Bundesrepublik zur Normalität gehört, erfüllten sich nicht. Zivilgesellschaftliche Akteur:innen wie die Neuen Deutschen Organisationen (www.neuedeutsche.org) kritisierten daher den Begriff schon länger. Im Jahr 2021 forderte ein Expert:innengremium erstmals seine Abschaffung. Kurz darauf wurde auf der Integrationsminister:innenkonferenz der Länder beschlossen, alternative Begriffe für die Länderstatistiken zu prüfen.

Ursprung des Begriffs

Das erste Mal tauchte der Begriff ‚Migrationshintergrund‘ nachweislich 1998 auf. Er wird der Erziehungswissenschaftlerin Ursula Boos-Nünning zugeschrieben, die ihn im Zehnten Kinder- und Jugendbericht verwendet, jedoch nicht erläutert, was konkret ‚Migrationshintergrund‘ bedeutet. Bis dahin hatten Wissenschaftler:innen verschiedene Begriffe genutzt, um Menschen als nicht (gänzlich) zur deutschen Gesellschaft oder zur deutschen Nation zugehörig zu markieren. Der wichtigste ausschließende Begriff war und ist ‚Ausländer:in‘. Er ist innerhalb von Statistiken an den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit geknüpft, während im Alltag häufig davon ausgegangen wird, Deutsche trügen einen deutschen Namen, würden Deutsch sprechen und ‚europäisch aussehen‘. Diese Annahmen sind Ausdruck ethnisierter und rassialisierter Vorstellungen von ‚Deutschsein‘. So ist die Moderatorin Mai Thi Nguyen-Kim Deutsche und der Moderator Markus Lanz Italiener. Er wanderte 1991 nach Deutschland ein, sie wurde in Deutschland geboren. In Statistiken haben beide einen ‚Migrationshintergrund‘. Frau Nguyen-Kim wird jedoch regelmäßig gefragt, woher sie komme (maiLab, 2019), während von Herrn Lanz kaum bekannt ist, dass er in Italien geboren und aufgewachsen ist.
‚Migrationshintergrund‘ existierte zunächst parallel zu ‚Zuwanderungshintergrund‘ in der Kommunalstatistik. Etwas später gesellten sich in der Bildungsstatistik ‚Zuwanderungsgeschichte‘ (PISA und Bundesländervergleiche ab 2012) und insbesondere in Nordrhein-Westfalen ‚Migrationsgeschichte‘ hinzu. Mit der Verwendung dieser Begriffe verband sich für Migrationsforschende die Hoffnung, die Einwanderungsrealität und die Normalität von Migration würde gesellschaftlich akzeptiert werden (Bade & Oltmer, 2004). Der Begriff ‚Migrationshintergrund‘ setzte sich ab 2001 durch, weil die nationale Auswertung des Programme for International Student Assessment (PISA) ihn benutzte. Die getesteten Jugendlichen hatten einen ‚Migrationshintergrund‘, wenn „mindestens ein Elternteil oder beide Elternteile im Ausland geboren“ (Deutsches PISA-Konsortium et al., 2002, S. 44) wurden.
Auch der Kinder- und Jugendgesundheitssurvey (KiGGS, 2003-2006), der sehr umfassend migrationsrelevante Variablen bei 0- bis 18-Jährigen erhoben hatte, verwendete den Begriff. Dort wurden Kategorien wie ‚ohne Migrationshintergrund‘, ‚einseitiger Migrationshintergrund‘ und ‚beidseitiger Migrationshintergrund‘ gebildet. Zu den ‚Kindern und Jugendlichen mit beidseitigem Migrationshintergrund‘ zählten alle, die 1) im Ausland geboren wurden und mindestens ein eingewandertes Elternteil hatten oder die 2) in der Bundesrepublik geboren wurden, aber beide Elternteile eingewandert oder Nicht-Deutsche sind (RKI, 2008, S. 14 f.). In beiden Definitionsteilen wurden damit die Merkmale Einwanderung und Staatsangehörigkeit der Zielperson und der Elternteile miteinander kombiniert.
Sowohl PISA als auch KiGGS sind wie zuvor der Zehnte Kinder- und Jugendbericht im Bereich ‚Kinder und Jugend‘ verortet. Vereinzelt, aber nicht bundesweit, werteten auch kommunale Verwaltungen ihre Melderegister mit dem statistischen Verfahren „MigraPro“ (Lindemann, 2008) aus und differenzierten ihre Bevölkerung nach Zuwanderungshintergrund.

Amtli­che Bevöl­ke­rungs­sta­tis­tik

Diese Einschränkungen entfielen ab 2006, als das Statistische Bundesamt ebenfalls begann nach ‚Migrationshintergrund‘ zu unterscheiden. Datenbasis war der Mikrozensus, der auch kleine Volkszählung genannt wird. Rund ein Prozent der Bevölkerung in Deutschland ist jährlich verpflichtet teilzunehmen und Fragen zur Person, Arbeit, Bildung, Wohnen, Gesundheit und weiteren Themen zu beantworten. Grundlage dafür ist das Mikrozensusgesetz, das in seiner Fassung von 2005 die Erfassung migrationsrelevanter Erhebungsmerkmale festlegte. Laut Gesetzesbegründung sollten damit Daten zur „zweite[n] Migrantengeneration“1 und zur „Einbürgerung“ (Deutscher Bundestag, 2004, S. 11, 13) erhoben werden. Das Wort „Migrationshintergrund“ wurde nicht erwähnt, aber von „Integrationsberichterstattung“ (ebd., S. 11) gesprochen. Kurz davor war nachgewiesen worden, dass Eingebürgerte eine bessere ‚Integrationsbilanz‘ hatten als ‚Ausländer:innen‘ (Salentin & Wilkening, 2003). In der Wahrnehmung der damaligen wissenschaftlichen und politischen Akteur:innen würde eine Integrationsmessung bzw. -monitoring anhand der Staatsangehörigkeit somit immer verzerrte Ergebnisse liefern, da sich ‚besser integrierte Ausländer:innen‘ einbürgern lassen (und aufgrund der Einbürgerungsvoraussetzungen auch können) und dann in den Statistiken als Deutsche gezählt werden.
Bis einschließlich 2004 hatte der Mikrozensus nur die Staatsangehörigkeit und das Zuzugsjahr von ‚Ausländer:innen‘ erfasst (Statistisches Bundesamt, 1988). Nunmehr rückten also Deutsche ins Interesse der Statistik, die früher eine ausländische Staatsangehörigkeit besaßen oder deren Eltern eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder besaßen. Die alleinige Unterscheidung nach Staatsangehörigkeit reichte der Migrationsforschung und (Integrations-)Politik nicht mehr aus, da sie eine zunehmend kleinere Schnittmenge mit Eingewanderten aufwies und deutsche Bevölkerungsteile, die dennoch als ‚Migrant:innen‘ wahrgenommen wurden, größer wurden. Das im Jahr 2000 geänderte Staatsangehörigkeitsgesetz erleichterte Einbürgerungen und legte fest, dass Kinder von langjährig in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen als Deutsche geboren werden. Hinzu kam die starke Einwanderung von Spätaussiedler:innen aus der ehemaligen Sowjetunion, denen ein größerer ‚Integrationsbedarf‘ zugeschrieben wurde als den bis dahin eingewanderten Aussiedler:innen (Will, 2016).
Das Statistische Bundesamt veröffentlichte 2006 die ersten Ergebnisse, die auf den neuen Erhebungsmerkmalen im Mikrozensus basierten und gab im Folgejahr einen Tabellenband „Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Ergebnisse des Mikrozensus 2005“ heraus. Die methodischen Anmerkungen und der in der ursprünglichen Version enthaltene Anhang 1 (Statistisches Bundesamt, 2009 [2007]) verdeutlichten, dass die konkrete Definition des ‚Migrationshintergrundes‘ nicht vorgeschrieben war. Da im zuvor veröffentlichten nationalen Bildungsbericht (2006) bereits eine Definition verwendet wurde, übernahm sie das Statistische Bundesamt für die Bevölkerungsstatistik.
In der politischen Diskussion adressierte Kategorien wie ‚Asylbewerber:in‘, ‚Aussiedler:in‘, ‚Ausländer:in‘ oder ‚Eingebürgerte‘ sollten weiterhin sichtbar sein. Sie waren es dann in den Tabellen aber nur zum Teil, weil sich zum Beispiel ‚asylsuchend‘ auf einen rechtlichen Status bezieht, der im Mikrozensus nicht erhoben wurde. Deutsche Staatsangehörigkeit und Einwanderung wurden so in Beziehung gesetzt, dass die Ergebnisse den gängigen Auffassungen von Zugehörigkeit entsprachen. So betrachtete die amtliche Bevölkerungsstatistik deutsche Flüchtlinge und Vertriebene des Zweiten Weltkrieges – trotz ihres Zuzugs auf das Territorium der späteren Bundesrepublik – nicht als Eingewanderte und wies ihnen daher keinen ‚Migrationshintergrund‘ zu. Die ständigen Vergleiche von ‚Personen ohne Migrationshintergrund‘ mit ‚Personen mit Migrationshintergrund‘ illustrierten die implizite Erwartung einer Angleichung, wobei ‚Personen mit Migrationshintergrund‘ als Menschen beschrieben wurden, „bei denen sich zumindest grundsätzlich ein Integrationsbedarf feststellen lässt“ (ebd., S. 5). Damit lag der Fokus auf ‚(ehemaligen) Ausländer:innen und ihren Nachkommen‘. ‚Menschen mit Migrationshintergrund‘ wurden statistisch als ‚Nicht-Deutsche‘ fixiert, obwohl der größere Teil von ihnen deutsch war.
Auch die aktuelle Definition von 2016 stellt das ‚Ausländische‘ bzw. ‚Nicht-Deutsche‘ in den Mittelpunkt. „Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt“ (Statistisches Bundesamt, 2020, S. 4). Zuvor gab es bereits zwei andere Definitionen. Die ursprünglich von 2007 bis 2013 verwendete Version (Statistisches Bundesamt, 2009, S. 5) findet sich in älteren Publikationen und in Veröffentlichungen anderer Statistiken und Befragungsergebnisse, die sich an der Definition des Statistischen Bundesamtes orientierten (Will, 2021). Von 2014 bis 2015 existierte eine zweite Variante der Definition (Statistisches Bundesamt, 2015, S. 6), aber an der Art, wie festgelegt wird, wer ‚Migrationshintergrund‘ hat und wer nicht, änderte sich im Grunde2 nichts.
Im Zentrum steht der Nicht-Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt über zwei Generationen. Das Abstammungsprinzip wirkt somit in der Statistik fort, obwohl es seit dem Staatsangehörigkeitsgesetz von 2000 für die als Deutsche geborenen Kinder langjährig in Deutschland lebender ausländischer Staatsangehöriger nicht mehr gilt. Für die amtliche Statistik ist aber bei der Ausweisung eines ‚Migrationshintergrundes‘ nicht nur die deutsche Geburtsstaatsangehörigkeit ausschlaggebend, sondern ob auch schon die Eltern als Deutsche geboren wurden.
Die Vorstellung einer imaginierten Erweiterung von ‚Ausländer:insein‘ lässt sich schon in frühen Quellen finden.3 Eine Expertise für die Stadt München wird mit der Feststellung eingeleitet: „Um die Ausländerthematik in ihrer Gesamtheit zu erfassen, müssen […] Daten über Kinder von Migranten, Eingebürgerten und Spätaussiedlern zur Verfügung stehen“ (Huss, 2006). Doch „Eingebürgerte“ und „Spätaussiedler“ sind immer Deutsche und deshalb kein Teil einer „Ausländerthematik“, wenn sich an der tatsächlichen Staatsangehörigkeit orientiert und nicht an Zuschreibungen. Der nationale Bildungsbericht konstatierte, dass der „Anteil der Personen mit Migrationshintergrund“ mehr als doppelt so hoch sei als mit der bisherigen Messmethode des Ausländerkonzepts (Konsortium Bildungsberichterstattung, 2006, S. 140). Daraus folgerten die Autor:innen, dass „in der Bildungspolitik sowohl die Größe als auch die Qualität der Probleme unterschätzt“ wurden (ebd., S. 140f.). Das bedeutete letztlich, dass die implizite Gleichung ‚Ausländerkinder=Problem‘ zu ‚Ausländerkinder=Kinder mit Migrationshintergrund=Problem‘ erweitert wurde.
Der Trugschluss, dass die Zahlen zu ‚Personen mit Migrationshintergrund‘ mit denen zu ausländischen Staatsangehörigen vergleichbar sind oder gar dasselbe, ist weit verbreitet. Im Jahr 2020 wurde er auch instrumentalisiert auf einer der „aktivsten und reichweitenstärksten [Internet-]Präsenzen der rechten Szene“ (Die Bundesregierung, 2020, S. 1). Das Statistische Bundesamt bekämpfte die sich von dem Portal aus verbreitende falsche Wiedergabe der Zahlen, indem es immer wieder tweetete: „Das ist falsch. Es sind nicht 20,8 Millionen Ausländer, sondern Menschen mit Migrationshintergrund.“ Unter den 20,8 Millionen Menschen ‚mit Migrationshintergrund‘ hatten 10,9 Millionen – und damit der größere Teil – die deutsche Staatsangehörigkeit. Nur 9,9 Millionen hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit oder waren staatenlos. Diese Tatsache geht häufig in der öffentlichen Wahrnehmung unter.

Kritik

Insbesondere Menschen, die sich vorher zur deutschen Gesellschaft zugehörig fühlten, artikulierten bereits bei der ersten Veröffentlichung von Zahlen zum ‚Migrationshintergrund‘ Kritik an diesem Begriff, weil er Deutsche in „Deutsche erster und zweiter Klasse“ (Mattioli, 2006) einteilte. Es folgten Forschungen, die die Defizitorientierung des Begriffs belegten (Elrick & Schwartzman, 2015; Scarvaglieri & Zech, 2013). Die Zivilgesellschaft reagierte vor allem mit kritisch-künstlerischen Aneignungen des Begriffs beispielsweise in der Kampagne „Migrationshintergrund für alle“ von DeutschPlus (abgebildet in: Will, 2020) oder an sprachlichen Abwandlungen wie „MiMiMi“ für „Mitbürger mit Migrationshintergrund“ (Nouripour, 2014), „Migrationsdingsda“ (Bündnis BIPoC Bremen, 2020), „Mihigru“ verkürzt für ‚Migrationshintergrund‘ (Ataman, 2019) oder „Migrationsvordergrund“, der als „eine meist augenzwinkernd gemeinte Selbstbezeichnung von Menschen, deren Migrationshintergrund sichtbar ist“ (Neue deutsche Medienmacher:innen, 2021) verwendet wird oder aber die Umbenennung in „Vibrationshintergrund“ (Özdogan, 2009).
Die im Jahr 2021 vorgelegten Empfehlungen der Unabhängigen Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit brachten Bewegung in die politischen und amtsstatistischen Debatten. Dort wurde vorgeschlagen, 1) den Begriff durch „Eingewanderte und ihre direkten Nachkommen“ (Fachkommission Integrationsfähigkeit, 2021, S. 218 ff.) zu ersetzen, 2) die Operationalisierung nicht mehr auf den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt zu beziehen, sondern auf Einwanderung ab 19504 und 3) nur Nachkommen mit zwei eingewanderten Elternteilen zu der neuen Kategorie „Eingewanderte und ihre direkten Nachkommen“ (ebd.) zu zählen. Mit der dritten Forderung sollte analog zu den internationalen PISA-Studien vorgegangen werden, bei denen es bis 2017 keinen ‚einseitigen Migrationshintergrund‘ gegeben hatte. Erst im Jahr 2018 wurde die Kategorie „mixed-heritage students“ ausgewiesen (OECD, 2018).5
Von vielen kaum bemerkt, hatten sich bereits 2012 Bildungswissenschaftler:innen, die im Programme for International Student Assessment (PISA) und im Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen an den Ländervergleichen arbeiteten, vom Begriff ‚Migrationshintergrund‘ verabschiedet und nutzten stattdessen den Begriff ‚Zuwanderungshintergrund‘. An der Operationalisierung änderte sich jedoch nichts und auch in einigen Abbildungen und Tabellen fand der Begriff ‚Migrationshintergrund‘ weiterhin Verwendung (z.B. Reiss et al., 2019, S. 156).
Um den Begriff zu variieren oder zu vermeiden, sprechen Politik und Medien auch von ‚Menschen mit Migrationsgeschichte‘ – und im Alltag ist diese Bezeichnung mittlerweile ebenso angekommen. Eine klare Abgrenzung existiert jedoch nicht. Die einfache Ersetzung von ‚Migrationshintergrund‘ durch alternative Bezeichnungen scheint auch nicht Erfolg versprechend, weil mit dem so benannten Bevölkerungsteil ‚Defizite‘, ‚Probleme‘, ‚Herausforderungen‘ oder ein Anders- oder Fremdsein assoziiert sind. Unterm Strich geht es um Zugehörigkeit oder – nationalstaatlich betrachtet – um das „Deutschsein im 21. Jahrhundert“ (Fachkommission Integrationsfähigkeit, 2021).6 Es bleibt abzuwarten, wie der Beschluss der 16. Integrationsministerkonferenz zur Prüfung alternativer Formulierungen umgesetzt wird (IntMK, 2021, S. 27).
‚Migrationshintergrund‘ ist als Begriff und statistische Kategorie erst durch Verwaltung und Wissenschaft entstanden und dann in Medien und Politik aufgegriffen worden. Hier begann ‚Migrationshintergrund‘ ein gesellschaftliches Eigenleben und prägt mittlerweile die gesellschaftliche Realität, wenn zum Beispiel ‚Menschen mit Migrationshintergrund‘ in Stellenausschreibungen ermutigt werden, sich zu bewerben. Das setzt voraus, dass Bewerber:innen eine Vorstellung von ‚Migrationshintergrund‘ haben, sich dadurch angesprochen zu fühlen und sich ggf. auch noch als solche im Bewerbungsverfahren zu erkennen geben.

Ausblick

‚Migrationshintergrund‘ ist in der Bevölkerungsstatistik eine Zugehörigkeitszuschreibung und keine Mobilitätskategorie. Mit der Operationalisierung der Kategorie ‚der Anderen‘, wird gleichzeitig ein ‚Wir‘ beschrieben. Dieses ‚Wir‘ wurde bislang jedoch nicht definiert – abgesehen von holzschnittartigen, häufig völkischen Angeboten. Je klarer diesbezüglich die symbolpolitische Bedeutung von Bevölkerungsstatistiken in der Definition von Zugehörigkeit verstanden wird, desto inklusiver kann ein ‚Deutschsein im 21. Jahrhundert‘ konzipiert werden.
Neben der Bevölkerungsstatistik verwendet auch die Migrationsforschung ‚Migrationshintergrund‘. Hier liefert er ein quantitatives Argument für die Bedeutung von Migration für die Gesellschaft. Wenn jedoch für die Berechnung statistischer Modelle Eingewanderte und Menschen, deren Vorfahren nach Deutschland eingewandert sind, zusammengefasst werden, ergibt dieses Vorgehen weder inhaltlich noch analytisch einen Sinn. Die Macht der großen Zahlen in Verbindung mit dem existierenden Defizitdiskurs (oder gar den Bedrohungsszenarien) ist vielmehr gefährlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Außerhalb von Integrationsmessung und Migrationsforschung wird ‚Migrationshintergrund‘ auch zur Beschreibung von Diversität und zur Bekämpfung von Diskriminierung genutzt. Hierfür liefert er aber schlechte Näherungswerte, weil er für die Integrationsberichterstattung entwickelt wurde und nicht zum Abbau von Diskriminierungen aufgrund rassifizierender Zuschreibungen oder der ‚ethnischen Herkunft‘. Erfassung und Darstellung der Bevölkerung nach ‚Migrationshintergrund‘ verstoßen gegen die Kernprinzipien der Erhebung und Nutzung von Gleichstellungsdaten, zu denen unter anderem Freiwilligkeit und die Möglichkeit, Selbstbezeichnungen anzugeben, zählen (Landeshauptstadt München, 2020, S. 6). Deshalb sollte ‚Migrationshintergrund‘ schnellstmöglich durch Selbstauskünfte ersetzt werden, die positive Selbstbezeichnungen und sogenannte selbstwahrgenommene Fremdzuschreibungen erheben (Will & Nowicka, 2021).

Lite­ra­tur

Zum Weiterlesen

Ahyoud, Nasiha et. al (2018): Wer nicht gezählt wird, zählt nicht. Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten in der Einwanderungsgesellschaft – eine anwendungsorientierte Einführung, https://www.kiwit.org/media/material-downloads/antidiskriminierungs_-_gleichstellungsdaten_-_einfuehrung.pdf (zuletzt abgerufen: 10.11.2021).

Diefenbach, Heike/Weiß, Anja (2006): Gutachten „Menschen mit Migrationshintergrund. Datenerfassung für die Integrationsberichterstattung.“ Landeshauptstadt München. https://www.muenchen.info/soz/pub/pdf/203_gutachtenmigration.pdf (zuletzt abgerufen: 10.11.2021).

Hamburger, Franz/Stauf, Eva (2009): "Migrationshintergrund zwischen Statistik und Stigma" in: SCHÜLER 2009, Seelze: Friedrich Verlag, S. 30-31.

Neue Deutsche Organisationen (2017): Gleich ≠ Gleich. Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten im Gespräch. https://neuedeutsche.org/fileadmin/user_upload/Publikationen/Dossier_Gleichstellungsdaten/NDO_DOSSIER_RZ.pdf (zuletzt abgerufen: 10.11.2021).

Petschel, Anja/Will, Anne-Kathrin (2020): „Migrationshintergrund – Ein Begriff, viele Definitionen. Ein Überblick auf Basis des Mikrozensus 2018“, Statistisches Bundesamt WISTA 5/2020, https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2020/05/migrationshintergrund-begriff-definitionen-052020.pdf?__blob=publicationFile (zuletzt abgerufen: 10.11.2021).

Renard, Léa (2018): „Mit den Augen der Statistiker. Deutsche Kategorisierungspraktiken von Migration im historischen Wandel“, Zeithistorische Forschungen Heft 3/2018, https://zeithistorische-forschungen.de/3-2018/5613 (zuletzt abgerufen: 10.11.2021).

Will, Anne-Kathrin (2018): Migrationshintergrund im Mikrozensus. Wie werden Zuwanderer und ihre Nachkommen in der Statistik erfasst?, https://mediendienst-integration.de/fileadmin/Info-Papier_Mediendienst_Integration_Migrationshintergrund_2020.pdf (zuletzt abgerufen: 10.11.2021).

Zitierte Literatur

Ataman, Ferda (2019): Ich bin von hier. Hört auf zu fragen!, Frankfurt am Main: S. Fischer.
Bade, Klaus J./Oltmer, Jochen (2004): Normalfall Migration, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Bündnis BIPoC Bremen (2020): Stellungnahme des Bündnisses BIPoC Bremen zur Pressemitteilung der Partei Bündnis 90/Die Grünen, https://www.fluechtlingsrat-bremen.de/stellungnahme-des-buendnisses-bipoc-bremen-zur-pressemitteilung-der-partei-buendnis-90-die-gruenen/ (zuletzt abgerufen: 10.11.2021).

Deutscher Bundestag (Hg.) (2004): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 – MZG 2005), Drucksache 15/2543, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/025/1502543.pdf (zuletzt abgerufen: 10.11.2021).

Deutsches PISA-Konsortium (Hg.) (2002): PISA 2000 – Die Länder der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich, VS Verlag für Sozialwissenschaften, https://doi.org/10.1007/978-3-663-11042-2.

Die Bundesregierung (2020): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 19/19747, https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/201/1920198.pdf (zuletzt abgerufen: 10.11.2021).

Elrick, Jennifer/Schwartzman, Luisa F. (2015): “From Statistical Category to Social Category: Organized Politics and Official Categorizations of ‘Persons With a Migration Background’ in Germany”, in: Ethnic and Racial Studies 38(9), S. 1539-1556, https://doi.org/10.1080/01419870.2014.996240.

Fachkommission Integrationsfähigkeit (2021): Gemeinsam die Einwanderungsgesellschaft gestalten. Bericht der Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit, https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/heimat-integration/integration/bericht-fk-integrationsfaehigkeit.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (zuletzt abgerufen: 10.11.2021).

Huss, Elmar (2006): „Vorbemerkung zu ‚Zur Problematik der Messung von ›Migrationshintergrund‘“, 3. Quartalsbericht; Münchner Statistik, Statistisches Amt der Landeshauptstadt München, S.1. https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:98b5084e-1656-4785-bdf9-3aed2abf665e/mb060301.pdf (zuletzt abgerufen: 10.11.2021).

IntMK (2021): Beschlussniederschrift der Hauptkonferenz der 16. Integrationsministerkonferenz am 29. April 2021 per Videokonferenz, https://www.integrationsministerkonferenz.de/documents/ergebnisprotokoll_16_intmk_2020_bremen_1623323131.pdf (zuletzt abgerufen: 10.11.2021).

Konsortium Bildungsberichterstattung (2006): Bildung in Deutschland. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Bildung und Migration, https://www.bildungsbericht.de/de/bildungsberichte-seit-2006/bildungsbericht-2006/pdf-bildungsbericht-2006/gesamtbericht.pdf (zuletzt abgerufen: 10.11.2021).

Landeshauptstadt München (2020): Daten für dievielfältige Gesellschaft. Dokumentation des Fachgesprächs am 11.09.2019, https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:765dab50-99d7-4c8e-b0c0-5c7c1206c16e/Dokumentation%20Fachgespr%C3%A4ch%2011092019.pdf (zuletzt abgerufen: 10.11.2021).

Lindemann, Utz (2008): „MigraPro. Ein großer Schritt“, in: Zeitschrift für Stadtforschung und Statistik, 2, S. 26-30.

maiLab (2019): „Zwischen Rassismus und Neugier: Woher kommst du?“, (https://www.youtube.com/watch?v=NLQdFeZMSbQ).

Mattioli, Sandro (2006): „Die Deutschen erster und zweiter Klasse“, in: Stuttgarter Zeitung. https://sandromattioli.de/die-deutschen-erster-und-zweiter-klasse/ (zuletzt abgerufen: 10.11.2021).

Neue deutsche Medienmacher*innen (Hg.) (2021): Migrationsvordergrund. In NdM-Glossar, https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/migrationsvordergrund/ (zuletzt abgerufen: 10.11.2021).

Nouripour, Omid (2014): Kleines Lexikon für MiMiMis* und Bio-Deutsche**, München: dtv Verlagsgesellschaft.

OECD (2018): The Resilience of Students With an Immigrant Background: Factors that Shape Well-being, https://doi.org/10.1787/9789264292093-en.

Özdogan, Selim (2009): „Unser Vibrationshintergrund. Was Migranten und Vibratoren gemeinsam haben“, in: ZeitOnline, https://www.zeit.de/online/2009/20/oezdogan-vibrationshintergrund?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F (zuletzt abgerufen: 10.11.2021).

Reiss, Kristina et. al (Hg.) (2019): PISA 2018- Grundbildung im internationalen Vergleich, Münster: Waxmann Verlag GmbH, https://doi.org/10.31244/9783830991007.

RKI (2008): Kinder- und Jugendgesundheitssurvey (KiGGS) 2003–2006. Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund in Deutschland, https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GBEDownloadsB/KiGGS_migration.pdf?__blob=publicationFile (zuletzt abgerufen: 10.11.2021).

Salentin, Kurt/Wilkening, Frank (2003): „Ausländer, Eingebürgerte und das Problem einer realistischen Zuwanderer-Integrationsbilanz“, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 55(2), S. 278-298.

Scarvaglieri, Claudio/Zech, Claudia (2013): „‘Ganz normale Jugendliche, allerdings meist mit Migrationshintergrund.‘ Eine funktional-semantische Analyse von Migrationshintergrund“, in: Zeitschrift für angewandte Linguistik 58(1), S. 201-227, https://doi.org/10.1515/zfal-2013-0008.

Seifert, Wolfgang (1992): „Die zweite Ausländergeneration in der Bundesrepublik. Längsschnittbeobachtungen in der Berufseinstiegsphase“, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 44(4), S. 677-696.

Statistisches Bundesamt (1988): Arbeitsunterlagen zum Mikrozensus. Das Erhebungsprogramm seit 1957. Wiesbaden. Statistisches Bundesamt.

Statistisches Bundesamt (2009 [2007]): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Bevölkerung mit Migrationshintergrund – Ergebnisse des Mikrozensus 2005, https://web.archive.org/web/20121117024907/https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Bevoelkerung/MigrationIntegration/Migrationshintergrund2010220057004.pdf?__blob=publicationFile (zuletzt abgerufen: 10.11.2021).

Statistisches Bundesamt (2015): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Bevölkerung mit Migrationshintergrund – Ergebnisse des Mikrozensus 2013, https://www.verband-binationaler.de/fileadmin/user_upload/_imported/fileadmin/Dokumente/PDFs/Mikrozensus_2013.pdf (zuletzt abgerufen: 10.11.2021).

Statistisches Bundesamt (2020): Bevölkerung mit Migrationshintergrund – Ergebnisse des Mikrozensus 2019, https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Publikationen/Downloads-Migration/migrationshintergrund-2010220197004.pdf?__blob=publicationFile (zuletzt abgerufen: 10.11.2021).

Will, Anne-Kathrin (2016): „10 Jahre Migrationshintergrund in der Repräsentativstatistik: Ein Konzept auf dem Prüfstand2, in: Leviathan 44(1), S. 9-35, https://doi.org/10.5771/0340-0425-2016-1-9.

Will, Anne-Kathrin (2020): Migrationshintergrund – Wieso, woher, wohin? BPB, https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/laenderprofile/304523/migrationshintergrund (zuletzt abgerufen: 10.11.2021).

Will, Anne-Kathrin (2021): „Vergewisserung als Einwanderungsland mithilfe der neuen Kategorie Migrationshintergrund“, in: Gewissheit – Beiträge und Debatten zum 3. Sektionskongress der Wissenssoziologie, Weinheim Basel: BeltzJuventa, S. 344-357.

Will, Anne-Kathrin/Nowicka, Magdalena (2021): „Der ‚Migrationshintergrund‘ und seine Fallstricke“, in: WISODirekt 18/2021, http://library.fes.de/pdf-files/wiso/17900.pdf (zuletzt abgerufen: 10.11.2021).

Fußno­ten

  1. 1

    Die ‚zweite Ausländergeneration‘, das heißt in Deutschland geborene ‚Ausländer:innen‘, war mit den Daten des Mikrozensus seit 1976 abbildbar und Studien zur zweiten Generation in Deutschland nutzten diese Daten (bspw. Seifert, 1992).

  2. 2

    Das Statistische Bundesamt legte lediglich fest, dass im Ausland als Deutsche Geborene mit Eltern, die durch Geburt Deutsche sind, keinen ‚Migrationshintergrund‘ haben. Das war zuvor nicht der Fall. Das Amt passte dies bei einer Revision der Publikation „Bevölkerung mit Migrationshintergrund“ im Jahr 2016 rückwirkend an.

  3. 3

    Aber auch in der Systematik der Publikation „Bevölkerung mit Migrationshintergrund“ selbst findet sich diese Logik der Ausweitung des ‚Ausländer:innenstatus‘, da sie als Teil der „Fachserie 2 Ausländische Bevölkerung“ erscheint und damit erneut die fehlende Wahrnehmung von ‚Personen mit Migrationshintergrund‘ als Deutsche belegt sowie mangelnde Sensibilität für die symbolträchtige Wirkung von (Mikro-)Zensusstatistiken.

  4. 4

    Die Fachkommission möchte über diese zeitliche Grenze insbesondere deutsche Flüchtlinge und Vertriebene ausschließen. Sie blendet so frühere Mobilität wie z.B. Einwanderungen in die Weimarer Republik oder während der Zeit des Nationalsozialismus und danach bis zur Gründung der Bundesrepublik aus. Deutschland wird dadurch zu einem scheinbar jüngeren Einwanderungsland als es das tatsächlich ist.

  5. 5

    Auch Österreich unterscheidet seine Bevölkerung nach Migrationshintergrund und zählt alle Personen mit nur einem eingewanderten Elternteil zur Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. In der Schweiz werden Staatsangehörigkeit und Einwanderung zwar miteinander verknüpft, aber nicht so exkludierend wie in Deutschland.

  6. 6

    Wie umkämpft das Themenfeld ist, zeigen drei abweichende Stellungnahmen innerhalb der Fachkommission Integrationsfähigkeit. Kein anderes Einzelthema wurde mit weiteren Stellungnahmen bedacht (Fachkommission Integrationsfähigkeit, 2021).

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